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Ramadhan Und Das Tarauih-Gebet - Das Fasten im Ramadhan

  • Kategorien: Der islamische Glaube
  • Datum der Veröffentlichung: 10 Rajab 1436
  • Letztes Update: 21 Rajab 1436

 Das Fasten im Ramadhan

Der folgende Textabschnitt ist entnommen aus "Einführung in das Fasten im Ramadhan" von Hamit Duran[6]

Das Fasten während des neunten Monats des islamischen Kalenders Ramadhan ist eine der fünf Säulen des Islams. Es ist allen Muslimen vorgeschrieben, die sich guter Gesundheit und körperlicher Verfassung erfreuen und das Reifestadium erreicht haben, sofern sie nicht von der Einhaltung des Fastens durch verschiedene Umstände wie eine Reise, hohes Alter, Krankheit, geistige Unzurechnungsfähigkeit oder insbesondere bei Frauen durch Menstruation, Schwangerschaft oder Niederkunft abgehalten werden.

Die Pflicht des Fastens wurde den Muslimen zur Zeit des Propheten Muhammad (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) stufenweise auferlegt. Das Fasten wurde dabei in drei Phasen eingeführt:

    1. In der ersten Phase wurde das freiwillige Fasten empfohlen. In dieser Phase war es möglich, durch Speisung eines Bedürftigen die Empfehlung zum Fasten zu erfüllen.
    „Und denen, die es mit großer Mühe ertragen können, ist als Ersatz die Speisung der Armen auferlegt." (Sura Al-Baqara, Vers 184)

    2. In der zweiten Phase wurde das Fasten zur Pflicht (fardh). Nur Reisenden und Kranken wurde erlaubt, das Fasten auszusetzen, mit der Bedingung, die versäumten Tage nach zu fasten.
    „Wer also in dem Monat zugegen ist von euch, der soll in ihm fasten. Und wer krank oder auf einer Reise ist, soll eine Anzahl anderer Tage fasten." (Sura Al-Baqara, Vers 185)

    3. In der dritten Phase folgte eine Erleichterung der bis dahin geltenden Fastenvorschriften. Essen, trinken und Geschlechtsverkehr wurden nun von Sonnenuntergang bis zum nächsten Morgenlicht erlaubt. In den ersten beiden Phasen war essen, trinken und Geschlechtsverkehr nur bis zum Schlafengehen erlaubt. Das bedeutete, daß in der Zeit zwischen Aufstehen und Fastenbeginn diese Dinge verboten waren. Die in der zweiten Phase erlassene Pflicht zum Fasten wurde nicht verändert. Allah (t.) sagte diesbezüglich im Quran:
    „Es ist euch in der Nacht des Fastens erlaubt, euch euren Frauen zu nähern, sie sind Geborgenheit für euch und ihr seid Geborgenheit für sie. Allah weiß, daß ihr gegen euch selbst trügerisch gehandelt habt, und Er wandte euch Seine Gnade wieder zu und vergab euch. So pflegt nun Verkehr mit ihnen und trachtet nach dem, was Allah für euch bestimmt hat. Und esst und trinkt, bis der weiße Faden von dem schwarzen Faden (des Morgenlichtes) für euch erkennbar wird. Danach vollendet das Fasten bis zur Nacht. Und pflegt keinen Verkehr mit ihnen, während ihr euch in die Moscheen zurückgezogen habt. Dies sind die Schranken Allahs, so kommt ihnen nicht nahe! So erklärt Allah den Menschen Seine Zeichen. Vielleicht werden sie (Ihn) fürchten." (Sura Al-Baqara, Vers 187)

Die Pflicht zum Fasten im Monat Ramadan wurde den Muslimen im 2. Jahr der Hidschra im Monat Scha'ban auferlegt. Davor hatten die Muslime wie die Juden von Medina nur am Tag von 'Aschura, dem 10. Muharram, gefastet. Erst im 2. Jahr der Hidschra erhielt der Prophet die Offenbarung von Allah, dass den Muslimen das Fasten im Monat Ramadan vorgeschrieben ist. Das Fasten am Tag von 'Aschura blieb beliebt (arab. mustahabb), d.h. es ist nicht mehr verpflichtend.[7]


Was uns ALLAH über das Fasten im Monat Ramadhan sinngemäß sagt:

    "(183) Ihr, die den Iman (Überzeugung) verinnerlicht habt! Das rituelle Fasten wurde euch geboten, wie es denjenigen vor euch geboten wurde, damit ihr gottesfürchtig handelt. (184) Es sind abgezählte Tage. Wer jedoch von euch krank oder auf Reisen war, so (holt er nach die) gleiche Anzahl an anderen Tagen. Und für diejenigen, denen es schwer fällt, ist dessen Ersatz die Speisung eines Bedürftigen. Und wer mehr Gutes freiwillig gibt, so ist dies besser für ihn. Und wenn ihr fastet, ist es besser für euch, würdet ihr es nur wissen.

    (185) Es ist der Monat Ramadan, in dem der Quran hinabgesandt wurde als Rechtleitung für die Menschen und als deutliches Zeichen von der Rechtleitung und Al-Furqan (das Unterscheidende). Wer von euch diesen Monat erlebt, so soll er darin fasten! Und wer krank oder auf Reisen war, (fastet) an anderen Tagen die gleiche Anzahl. ALLAH will für euch Erleichterung; doch ER will für euch keine Erschwernis. Und (ER gebot es euch), damit ihr die Anzahl (der Fasten-Tage) vervollständigt, ALLAH mit „Allahu Akbar“ (ALLAH ist der größte) für das rühmt, was ER euch an Rechtleitung zukommen ließ, und ihr euch dankbar erweist. (186) Und wenn dich Meine Diener nach Mir fragen: ‚ICH bin gewiß nahe, erhöre das Bittgebet des Bittenden, wenn er an Mich Bittgebete richtet; so sollen Sie Mir folgen und den Iman an Mich verinnerlichen, damit sie das Wahre treffen.‘

    (187) Für halal (erlaubt) wurde euch erklärt, in der Nacht (während) der Fasten-Zeit mit euren Ehefrauen intim zu sein. Sie sind (wie) eine Bekleidung für euch und ihr seid (wie) eine Bekleidung für sie. ALLAH wußte, daß ihr euch selbst gegenüber untreu wart, so nahm ER eure Reue an und erließ es euch. Also jetzt verkehrt mit ihnen und erstrebt das, was ALLAH euch geboten hat. Und esst und trinkt, bis für euch der weiße Faden (der Dämmerung) vom schwarzen Faden (der Nacht) unterscheidbar wird, dann vollendet das Fasten bis zur Nacht! Und werdet nicht intim mit ihnen, während ihr I'tikaf[Fußnote 1] in den Moscheen vollzieht. Dies sind ALLAHs Richtlinien, so kommt ihnen nicht nahe! Solcherart verdeutlicht ALLAH den Menschen Seine Zeichen, damit sie gottesfürchtig gemäß handeln." (Quran, 2:183-187)


Quelle: islam-pedia.de