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Der Gesichtsschleier (Niqab)

 

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Von Dr. Bilal Philips

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Der folgende Text ist eine bearbeitete Übersetzung einer Zusammenfassung von „ar-Radd al-Mufhim“ von Scheich Nasiruddeen al-Albani, welche auf den Seiten 5 bis 20 der Einleitung seines Buches „Jilbab al-Mar’ah al-Muslimah“ (3.Auflage, 1996, al-Maktabah al-Islamiyyah) zu finden ist. Die wichtigsten Fehler derjenigen, die den Gesichtsschleicher als verpflichtend sehen:

 

-Die Interpretation, dass al-idnaa’ im Vers über den Jilbab „das Gesicht bedecken“ bedeutet.

 

Diese Fehlinterpretation steht im Widerspruch zu der grundlegenden Bedeutung des Wortes im Arabischen, das "nahe kommen“ bedeutet, wie es in zuverlässigen Wörterbüchern wie al-Mufradaat des bekannten Gelehrten ar-Raghib al-Asbahani erwähnt wird. Es gibt jedoch genügend Beweise in der Auslegung des führenden Qurankommentators Ibn ‘Abbas, der den Vers wie folgt erklärt: „Sie soll den Jilbab in die Nähe ihres Gesichtes bringen, ohne es zu bedecken.“ Es sei darauf hingewiesen, dass keine der Überlieferungen, die als Beweis genutzt werden, um dieser Deutung zu widersprechen, authentisch sind.

 

- Die Auslegung des Jilbabs als „ein Kleidungsstück, welches das Gesicht bedeckt.“

 

Wie die vorige Fehlinterpretation hat auch diese Auslegung keinerlei linguistische Basis. Sie steht im Widerspruch zur Auslegung führender Gelehrter in der Vergangenheit und Gegenwart, die den Jilbab als ein Kleidungsstück definieren, welche Frauen über ihre Kopftücher hängen (Khimar). Sogar Scheich at-Tuwaijri selbst gab diese Auslegung von Ibn Mas’ud und anderer Salafi Gelehrter wieder. Al-Baghawi erwähnt diese als richtige Auslegung in seinem Tafsir [3. Band, S. 518] und sagt: „Es ist ein Kleidungsstück, mit welchem sich die Frau bedeckt indem sie es über ihrem Kleid (Dir’) und dem Kopftuch trägt.“ Ibn Hazm sagt auch: „Der Jilbab in der arabischen Sprache, in der der Prophet Allahs (Frieden und Segen seien auf ihm) zu uns sprach, ist etwas, was den ganzen Körper bedeckt und nicht nur einen Teil davon.“ [3. Band, S. 217] Al-Qurtubi erklärt in seinem Tafsir, dass dies richtig ist und Ibn Kathir sagt: „Es ist der Umhang, der über dem Kopftuch getragen wird.“ [3. Band, S. 518]

 

- Die Behauptung, dass der Khimar (Kopftuch) den Kopf und das Gesicht bedeckt.

 

Dabei wurde „das Gesicht“ willkürlich zu ihrer Bedeutung hinzugefügt, damit der Vers „und dass sie ihre Tücher um ihre Kleidungsausschnitte schlagen“ zu ihren Gunsten erscheint, auch wenn dies tatsächlich nicht so ist. Das Wort Khimar bedeutet linguistisch nur eine Kopfbedeckung. Wann immer es als allgemeiner Begriff genannt wird, ist es das, was gemeint ist. Zum Beispiel in den Ahadith über das Streichen (Mash) über den Khimar und die prophetische Aussage „Das Gebet einer Frau, die die Pubertät erreicht hat, wird nicht ohne einen Khimar angenommen.“ Dieser Hadith bestätigt die Ungültigkeit ihrer Fehlinterpretation, da nicht einmal die Extremisten selbst - viel weniger die Gelehrten - ihn als Beweis dafür nehmen, dass die Bedeckung des Gesichts der Frau im Gebet eine Bedingung für seine Gültigkeit ist. Sie nehmen es nur als einen Beweis dafür, den Kopf zu bedecken.  Des Weiteren bestätigt ihre Auslegung des Verses über Qawaa’id, dass „ihre Kleidung zu entfernen“ „Jilbab“ bedeutet, dies. Sie behaupten, dass es für alte Frauen zulässig ist, vor heiratsfähigen Männern in Kopftuch und entblößtem Gesicht zu erscheinen. Einer ihrer Gelehrten hat dies öffentlich gesagt. Was Scheich at-Tuwaijri angeht, so deutete er dies an, ohne es tatsächlich zu sagen.

 

Nach der Überprüfung der Meinungen der frühen und späteren Gelehrten in allen Spezialisierungen, fand ich, dass sie einstimmig sagen, dass der Khimar eine Kopfbedeckung ist. Ich habe die Namen von mehr als zwanzig Gelehrten genannt, darunter einige der größten Imame und Hadith Gelehrten. Zum Beispiel Abul-Walid al-Baji (gest. 474 n.Chr.) der ferner seiner Erklärung hinzufügte: „Nichts von ihr sollte sichtbar sein, außer der Kreis ihres Gesichts.“

 

- Die Behauptung eines Konsenses (Ijma’), dass das Gesicht als Aura betrachtet wird.

 

Scheich at-Tuwaijri behauptete, dass die Gelehrten einstimmig der Meinung sind, dass das Gesicht der Frau Aura ist und viele, die kein Wissen haben, darunter einige mit Doktortitel, sind ihm blind gefolgt. In der Tat ist es eine falsche Behauptung, die vor ihm niemand aufgestellt hat. Die Bücher der Hambalit Gelehrten, von denen er lernte (die von anderen brauchen gar nicht erst erwähnt werden), enthalten viele Beweise für ihre Falschheit. Ich habe viele ihrer Aussagen in „Ar-Radd“ erwähnt. Beispielsweise schreibt Ibn Hubayrah al-Hambali in seinem Buch „al-Ifsah“, dass das Gesicht nicht als Aura in den drei Hauptschulen des islamischen Gesetzes angesehen wird und er fügt hinzu: „Es ist auch die Meinung von Imam Ahmad.“ Viele Hambalit Gelehrte ziehen diese Aussage in ihren Büchern vor, wie zum Beispiel Ibn Qudamah und andere. Ibn Qudamah erklärt in „al-Mughni“ den Grund für seine Präferenz und sagt: „Weil die Notwendigkeit verlangt, dass das Gesicht beim Kaufen und Verkaufen unbedeckt ist und dass die Hände beim Nehmen und Geben unbedeckt sind.“

 

Unter den Hambalit Gelehrten ist der große Ibn Muflih al-Hambali, über den Ibn Qayyim al-Jawiyyah sagte: „Es gibt niemanden unter der Kuppel des Himmels, der mehr Wissen über die Schule von Imam Ahmad hat, als Ibn Muflih.“ Und sein Lehrer Ibn Taymiyyah sagte einst zu ihm: „Du bist nicht Ibn Muflih, du bist Muflih!“

 

Es obliegt mir, Ibn Muflihs Aussagen den Lesern zu übermitteln, aufgrund des Wissens und des großen Nutzens in ihnen. In ihnen ist eine weitere Bestätigung für die Falschheit der Behauptung von Scheich at-Tuwaijri und eine Unterstützung für die Richtigkeit meiner Position in der Frage der Enthüllung des Gesichts. Ibn Muflih sagte folgendes in seiner nützlichen Arbeit „al-Adab ash-Shari’ah“ - welches zu den Quellenangaben von Scheich at-Tuwaijri gehört (dies ist etwas, was darauf hin deutet, dass er sich dessen bewusst ist, er aber bewusst diese entscheidenden Fakten vor seinen Lesern verbirgt, während er das Gegenteil behauptet):

 

„Ist es richtig, heiratsfähige Frauen zu bestrafen, wenn sie ihre Gesichter auf der Straße enthüllen?

 

 Die Antwort hängt davon ab, ob es Pflicht ist für Frauen, ihr Gesicht zu bedecken, oder ob es verpflichtend für Männer ist, ihre Blicke zu senken. Es gibt zwei Positionen zu diesem Thema.

 

Bezüglich des Hadtihs von Jarir indem er sagt: „Ich fragte den Gesandten Allahs über den plötzlichen unbeabsichtigten Blick und er wies mich an, weg zu schauen“ erklärt Al-Qadi ‘Iyad: „Die Gelehrten, möge Allah größtes Erbarmen mit ihnen haben, sagten, dass es einen Beweis in dem Hadith dafür gibt, dass es nicht Pflicht für eine Frau ist, ihr Gesicht auf der Straße zu verhüllen. Stattdessen ist es ihr als Sunnah empfohlen, dies zu tun und es ist Pflicht für die Männer, ihre Blicke zu jeder Zeit zu senken, außer aus einem legitimen Grund. Scheich Muhyud-din an-Nawawi erwähnte dies ohne eine weitere Erklärung.“ Dann erwähnte al-Muflih die Aussage von Ibn Taimiyyah, in der er sich auf at-Tuwaijri in seinem Buch bezieht [Seite 170], während er Unkenntnis über die Aussagen der Mehrheit der Gelehrten vorheuchelt. Aussagen wie diese von al-Qadi ‘Iyad und an-Nawawi stimmen darin überein.

 

Dann sagte al-Muflih: „Ist die Bestrafung auf dieser Grundlage legal? Eine Bestrafung ist nicht in Fragen erlaubt, wo es unterschiedliche Meinungen gibt und wo die Unterschiede schon aufgeführt wurden. Unserer Meinung und der Meinung einer Gruppe von Shafi’it Gelehrten und anderen nach, ist es erlaubt, eine heiratsfähige Frau ohne Begehren oder unter seltenen Umständenanzusehen. Daher ist eine Züchtigung nicht richtig.“

 

Diese Antwort stimmt vollständig mit der Aussage des Imams Ahmad überein: „Es ist nicht richtig, dass ein Jurist die Leute zwingt, seiner Meinung zu folgen (math-hab).“ Und dies is so, auch wenn die Wahrheit auf seiner Seite ist. Was ist mit dem Fall, wo der Richter stolz und unehrlicher weise Leute in die Irre führt und andere Muslime als Ungläubige betitelt, so wie at-Tuwaijri dies auf Seite 249 in seinem Buch getan hat, indem er sagt:

 

„...Wer Frauen erlaubt ihre Gesichter zu entblößen und die Beweise von al-Albani nutzt, hat die Tür für Frauen weit aufgerissen, um öffentlich ihre Schönheit zur Schau zu stellen und ermutigt sie, verwerfliche Handlungen zu begehen, so wie Frauen es tun, die ihre Gesichter heutzutage entblößen.“ Und auf Seite 233 sagt er: „... und [es führt] zu Unglauben in den Versen Allahs.“

 

Das sind seine Worte - möge Allah ihn verbessern und rechtleiten. Was würde er über Ibn Muflih, an-Nawawi, al-Qadi ‘Iyad und andere palästinensische Gelehrte sagen, sowie die Mehrheit der Gelehrten, die ihnen vorausangingen und die meine Salaf in Bezug auf meine Meinung zu diesem Thema sind?

 

- Die Übereinkunft (von at-Tuwaijri und den Extremisten mit ihm, die authentischen Ahadith, die sich ihrer Meinung widersprechen, weg zu erklären.

 

At-Tuwaijri hat dies mit dem Khath’amiyyah Hadith gemacht. Sie entwickelten eine Reihe komischer Methoden um seine Schlussfolgerungen für nichtig zu erklären. Ich habe sie alle in „ar-Radd“ und eine davon in „Jilbab al-Mar’ah al-Muslimah“ widerlegt. Einige namhafte Gelehrte haben gesagt, dass dieser Hadith keine klare Aussage darüber enthält, dass ihr Gesicht entblößt war. Diese ist unter den Meinungen, welche am weitesten von der Wahrheit entfernt ist. Denn wenn ihr Gesicht nicht entblößt war, woher hat dann der Erzähler oder der Betrachter die Meinung, dass sie schön ist? Und wohin blickte al-Fadl in wiederholter Weise? Die Wahrheit ist, dass dies unter den stärksten und klarsten Beweisen ist, dass das Gesicht einer Frau nicht Aura ist. Dennoch gibt es eine Gruppe, die darauf besteht, dass die Frau im Weihezustand (Ihram) war, wohl wissend, dass der Weihezustand sie nicht daran hintern würde, einen Teil ihrer Kleidung über ihr Gesicht zu legen. At-Tuwaijri stimmt bisweilen zu, dass ihr Gesicht unbedeckt war, aber dann hebt er seine Schlussfolgerung auf indem er sagt: „Es gibt keinen Beweis dafür, dass sie fortlaufend ihr Gesicht entblößte!“ Er meint, dass der Wind ihr Gesicht entblößt haben muss und dass al-Fadl ibn ‘Abbas dies in diesem Augenblick sah. Es ist für einen Araber möglich dies zu sagen, nachdem er in dem Hadith gelesen hat „al-Fadl begann zu starren, während er sich ihr zu drehte“ und in einer anderen Überlieferung „... er begann sie anzusehen und ihre Schönheit faszinierte ihn.“ Ist dies nicht Stolz mit zwei herausragenden Hörnern? Andere Male erklärte at-Tuwaijri, dass al-Fadl ihre Größe und Statur angesehen hat.

 

-Der häufige Gebrauch nicht-authentischer Ahadtih und unzuverlässiger Überlieferungen.

 

Zum Beispiel wird der Hadith von Ibn ‘Abbas, wo nur ein Auge entblößt wird, oft von denen genutzt, die darauf bestehen, dass es Pflicht für die Frauen ist, ihre Gesichter zu bedecken, obwohl sie sie seiner Nicht-AAuthentizität im Klaren sind. In der Tat erkläre sogar einer von ihnen ihn als nicht authentisch. Der wahrscheinlich wichtigste der unzuverlässigen Ahadith, der oft als Beweis genutzt wird, ist der, indem erzählt wird, dass der Prophet sagte „Seid ihr beide blind?“. Sie folgten at-Tuwaijri und den anderen blind, indem sie behaupteten, dass diese nicht authentische Überlieferung durch andere stützende Überlieferungen bestärkt wird und dass es ein Beweis für das Verbot für Männer ist, Frauen anzusehen, auch wenn sie blind sind. Sie übernahmen diese Meinung trotz des Fakts, dass diese Überlieferung von den führenden Überprüfungsexperten, wie Imam Ahmad, al-Bayhaqi und Ibn ‘Abdil-Barr als nicht authentisch klassifiziert wurde. Al-Qurtubi berichtete, dass diese Überlieferung von den Hadith Gelehrten nicht als authentisch angesehen wurde. Folglich haben viele Palästinensische Hambalit Gelehrten ihre Entscheidungen auf dieser Grundlage getroffen. Darüber hinaus ist es das, was die Hadithwissenschaft und ihre Methodik erfordert, so wie es eindeutig in „al-Irwaa“ erklärt wurde. Aber trotz all der gegenteiligen Beweise hatte Scheich ‘Abdul-Qadir as-Sindi den Nerv sich Scheich at-Tuwaijri und anderen anzuschließen und zu behaupten, dass die Überlieferungskette authentisch ist. Indem er dies tat, stellte er sich und seine Unwissenheit, oder seine gespielte Unwissenheit, bloß. Es ist bedauerlich, dass er diese Meinung annahm, obwohl die Kette des Hadiths einen unbekannten Überliefer beinhaltete, über den nur eine Person berichtet hat, nebst seinem Widerspruch zu dem, was führende Gelehrte erzählt haben. Im Gegensatz zu dem Wissenschaftsgrad, den wir von Scheich as-Sindi gewohnt sind, brachte er zur Stützung seiner Behauptung die unglaublichsten Dinge hervor. Unerwarteter weise enthalten seine Argumente Täuschung, Irreführung, blindes Folgen, versteckendes Wissen und eine Abkehr von seinen eigenen Grundsätzen. Unter den erstaunlichsten Positionen ist Scheich as-Sindis gespielte Unwissenheit darüber, dass die Überlieferung dem Hadith von Fatimah bint Qais widerspricht, welche die Erlaubnis des Propheten enthält, sich im Haus des blinden Gefährten Ibn Umm al-Maktum aufzuhalten, den sie hätte sehen können. Der Prophet begründete seine Anweisung in folgender Aussage an sie: „Wenn du dein Kopftuch abnehmen würdest, würde er dich nicht sehen.“ In at-Tabaranis Überlieferung von Fatimah, sagte sie: „Er wies mich an mich in Ibn Umm Maktums Haus aufzuhalten, denn er konnte mich nicht sehen, wenn ich mein Kopftuch abnahm.“

 

Es gibt noch eine Reihe anderer unzuverlässiger Ahadith, die von at-Tuwaijri in seinem Buch gesammelt wurden. Ich habe zehn davon in meiner Antwort erwähnt und unter ihnen befinden sich ein paar erfundene Überlieferungen.

 

- Die Klassifizierung einiger Ahadith und bestätigter Überlieferungen der Gefährten als nicht-authentisch.

 

Die Extremisten haben bekannte zuverlässige Überlieferungen als unzuverlässig erklärt und gespielte Unwissenheit zur Bestärkung der Überlieferungen angegeben. Sie haben darüber hinaus einige Überlieferung als sehr unauthentisch erklärt, wie beispielsweise der Hadith von Ayshah über die Frau, die die Pubertät erreicht: „Nichts von ihr sollte sichtbar sein, außer ihr Gesicht und ihre Hände.“ Sie haben ihn beharrlich als nicht-authentisch eingestuft - die Unwissenden unter ihnen sind blind denen ohne Wissen gefolgt. Damit widersprechen sie denen unter den führenden Hadith Gelehrten, die ihn bestätigen wie Al-Bayhaqi und Ath-Thahabi. Die meisten von ihnen, darunter einige berühmte Gelehrte, spielen Unwissenheit über die verschiedenen Überlieferungsketten vor. In der Tat schreibt at-Tuwaijri offen auf Seite 236 seines Buches, dass diese Aussage nur in Ayshahs Hadith erzählt wird, obwohl er selbst zwei andere Ketten auf den Seiten 57-59 meines Buches gesehen hast: eine von Asma bint ‘Umays und die andere von Qatadah in der Kurzform (Mursal) mit einer authentischen Überlieferungskette. Viele der blinden Anhänger folgten ihm, darunter einige Autorinnen wie in „Hijabuki ukhti a-muslimah“ [„Dein Kopftuch, liebe muslimische Schwester“], Seite 33.

 

Sie tun auch so, nichts über die führenden Hadith Gelehrten und andere, die es bestätigen, wie al-Munthiri, az-Zayla’i, al-‘Asqlani und ash-Shawkani zu wissen. Einige darunter, die ihren Status damit erhöhen, dass sie unter den bewandertsten in dieser edlen Szene sind - an ihrer Spitze Scheich as-Sindi - behaupten, dass einige der Überlieferungen sehr schwach und unzuverlässig sind, um den Regeln der Hadithwissenschaften zu entgehen, dass unzuverlässige Überlieferungen durch Überlieferungen, die ihnen ähnlich sind, bestärkt werden. Dabei täuschen sie ihre Leser dahingehend, dass diese denken, dass niemand die schwachen Erzähler, wie ‘Abdullah ibn Lahi’ah als vertrauenswürdig ansieht und dass sie nicht als unterstützenden Beweis genutzt werden können. Dabei widersprechen sie der Methodik der Hadith Gelehrten, die sie als unterstützende Beweise nutzen.  Unter ihnen sind Imam Ahmad und Ibn Taymiyyah - möge Allah ihnen Gnade erweisen. Ebenso heucheln sie Unwissenheit darüber vor, dass die Gelehrten, darunter Imam ash-Sahfi’i, den Hadith als Mursal bestätigen, wenn die meisten Gelehrten ihn als Beweis benutzen, so wie es der Fall mit Ayshahs Hadith ist.

 

Andere bestärkende Faktoren können zu den oben genannten hinzugefügt werden.

 

            - Der Hadith wurde von Qatadah überliefert, was er von Ayshah hörte.

 

            - Es wurde in einer anderen Kette von Asma überliefert.

 

            - Alle drei Überlieferer dieses Hadiths wurden danach angeordnet.

 

Qatadah erklärte in seiner Deutung des Verses über das Drapieren „Allah gab ihnen die Erfordernis, die Augenbrauen zu bedecken“, das heißt „und nicht auf ihre Gesichter“, wie es at-Tabari gesagt hat. Ayshah  sagte in Bezug auf die Frau im Weihezustand, „Sie kann das Kleidungsstück über ihr Gesicht ziehen, wenn sie möchte.“ Dies wurde von al-Bayhaqi in einer authentischen Überlieferungskette berichtet. Es ist ein eindeutiger Beweis darin, dass Ayshahs Meinung nach das Gesicht nicht Aura ist, da sie der Pilgerin die Wahl lässt, ihr Gesicht zu bedecken. Ansonsten hätte sie es denen verpflichtet, die dem widersprechen. Aufgrund dieser Meinung verbargen die meisten extremistischen Autoren, mit at-Tuwaijri an der Spitze, diese Aussage von Umm al-Mu’minin über Ayshah vor ihren Lesern. Der Autor von „Faslul-khitab“ [„Die eindeutige Aussage“] hat vorsätzlich diese Meinung von al-Bayhaqis Überlieferung in seinem Buch gestrichen. Dies ist nur eine von einer Reihe unrühmlicher Handlungen, die ich in meinem Buch aufgedeckt habe. Der unterstützende Beweis ist, dass diese authentische Überlieferung von ihr den Hadith des Propheten bestätigt. Dies ist unter den Fakten, denen sich die Menschen nicht bewusst sind oder über die sie Unwissenheit vortäuschen, beide Wahlmöglichkeiten sind bitter zu schlucken.

 

Was Asma betrifft, wurde authentisch von Qays ibn Abi Hazim berichtet, dass er sie als eine Frau mit weißer Hautfarbe und Tätowierungen auf ihren Händen sah.

 

             - Die Überlieferung von Ibn ‘Abbas vorhin erwähnte „Sie soll ihren Jilbab (Umhang) in die Nähe ihres Gesichtes ziehen, ohne es auf ihr Gesicht zu legen.“

 

Seine Auslegung des Verses über den Schmuck „...außer was von ihm sichtbar ist“, welches sich auf „das Gesicht und die Hände“ bezieht, war ähnlich. Es gibt auch ähnliche Überlieferungen von Ibn ‘Umar mit dem gleichen Ergebnis.

 

An dieser Stelle muss eine bittere Realität festgestellt werden, aufgrund der Lehren, die daraus gezogen werden können und das Wissen, welches sie enthält, und sie dient als Erinnerung an das weise Sprichwort: „Die Wahrheit kennen die Menschen nicht, kenne die Wahrheit und du kennst die Menschen.“

Scheich at-Tuwaijri besteht gleichzeitig darauf, den Hadith von Ayshah und seinen stützenden Beweis, darunter Qatadahs Mursal Überlieferung abzulehnen und bereitwillig einen anderen nicht-authentischen Hadith von ihr (Mursal) zu akzeptieren.In diesem Hadith wird erwähnt, „...dass sie einen Niqab (Gesichtsschleier) trug...“ und das sie die Frau des Propheten Safiyyah und die Ansar Frauen als „...eine Jüdin unter Jüdinnen...“ beschrieb. Diese Aussage wurde von den Gelehrten als sehr fehlerhaft (munkar jiddan) eingeschätzt. Der Scheich argumentiert auf Seite 181, „Er ist ein unterstützender Mursal Beweis,“ und zitiert einen der Mursal Ahadith von ‘Ata, welcher einen bekannten Fehler in der Überlieferungskette enthält.

 

Man sollte sich über den großen Unterschied dieses erfundenen unterstützenden Beweises und den authentischen unterstützenden Beweis von Qatadah, welcher noch durch andere Beweise unterstützt wurde, nachdenken und sich dann fragen: „Warum hat at-Tuwaijri den zweiten Hadith von Ayshah akzeptiert und nicht den ersten“? Die offensichtliche Antwort ist, dass der akzeptierte Hadith den Hinweis enthält, Niqab zu tragen - auch wenn er keinen Hinweis auf eine Verpflichtung enthält - während der abgelehnte Hadith dies abstreitet. So hat der Scheich in dieser Hinsicht seine Position nicht auf den islamischen Rechtsgrundsätzen aufgebaut, sondern auf etwas dem Jüdischen Prinzip ähnlichem: Der Zweck heiligt die Mittel. Möge Allah uns helfen.
 

- Vermittlung unangemessener Bedingungen

 

Unter den erstaunlichen Praktiken einiger der blind folgenden Hanafit Gelehrten der letzten Tage und anderen ist, dass sie einerseits mit uns über die Zulässigkeit des Zeigens des Gesichts der Frau übereinstimmen, denn das war die Position ihrer Imame, aber auf der anderen Seite stimmen sie den Extremisten entgegen ihrer Imame zu. Sie machen Idschtihād (auch wenn sie behaupten Taqlid zu machen), indem sie die Bedingung, dass die Gesellschaft sicher vor Fitnah sein soll, der Position der Imame auferlegen. Dies bezieht sich auf die Fitnah, die durch Frauen an Männer verursacht wird. Dann ging einer der unwissenden zeitgenössischen blinden Anhänger ins Extreme, indem er tatsächlich diese „Bedingung“ den Imamen selbst zuschreibt. Unter einigen von diesen ohne Wissen führte dies dazu, dass sie schlussfolgerten, dass es keinen wesentlichen Unterschied zwischen der Positionen der Imame und der Extremisten gibt.

 

Für die Juristen ist es offensichtlich, dass diese Bedingung ungültig ist, weil sie impliziert, dass der Mensch etwas weiß, was Gott verpasst hat zu wissen. Das heißt, die Versuchung der Frauen gab es nicht zu Zeiten des Propheten (Frieden und Segen seien auf ihm), also mussten wir eine spezielle Regelung dafür schaffen, die es vorher nicht gab. In der Tat existierte die Fitnah in der Ära der göttlichen Gesetzgebung und die Geschichte von al-Fadl ibn ‘Abbas’ Prüfung mit der Khath’amiyyah Frau und seine wiederholten Blicke zu ihr ist nicht weit von der Erinnerung der Leser entfernt.

 

Es ist wohl bekannt, dass wenn Allah der Allmächtige Männer und Frauen anweist, ihre Blicke zu senken und Frauen anweist, sich vor Männern zu verschleiern, er dies machte, um den Weg zur Korruption zu blockieren und der Versuchung vorzubeugen. Trotz diesen Anweisungen, befahl er - der Größte und Rumreichste - ihnen nicht, ihre Gesichter und Hände vor ihnen zu bedecken. Darüber hinaus betonte der Prophet (Friede und Segen seien auf ihm) dies in der Geschichte von al-Fadl, indem er den Frauen nicht befahl ihre Gesichter zu bedecken. Und Allah sprach die Wahrheit als er sagte: „Und dein Herr ist nicht vergesslich.“

 

Die Realität ist, dass nur einige Gelehrte den Blick des Mannes auf ein Gesicht der Frau nicht als Fitnah bezeichnet haben, wie in „al-Fiqh ‘ala al-mathabib al-arba’ah“, Seite 12. Sie sagten „Dies [das Gesicht der Frau kann unbedeckt sein] ist erlaubt unter der Bedingung, dass es eine Sicherheit vor der Versuchung gibt,“ und das ist wahr, im Gegensatz dazu, was die blinden Anhänger praktizieren. Sie folgern daraus, dass die Frau gezwungen ist, ihr Gesicht zu bedecken, wenn es in Wirklichkeit keine notwendige Folge ist. Sie wissen, dass die Bedingungen der Sicherheit vor der Versuchung auch für Frauen gilt. Denn es ist ihnen nicht erlaubt, das Gesicht eines Mannes anzustarren, außer wenn Sicherheit vor der Versuchung besteht.  Es ist keine notwendige Konsequenz, dass Männer auch ihre Gesichter vor Frauen verschleiern um einer Versuchung vorzubeugen, so wie es einige Stämme namens Tawareg machen.

 

Sie hätten eine Grundlage in Fiqh des Qurans und der Sunna, wenn sie sagen würden, dass eine Frau, bedeckt mit einem korrekten Jilbab, die Angst davor hat, von korrupten Personen belästigt zu werden, weil ihr Gesicht entblößt ist, verpflichtet dazu ist, ihr Gesicht zu bedecken, um einem Schaden und einer Versuchung entgegen zu wirken. Tatsächlich könnte sogar gesagt werden, dass es für sie Pflicht ist, nicht ihr Haus zu verlassen, wenn sie Angst hat, dass einige böse Behörden, die von einem Führer unterstützt werden, der nicht nach dem regiert, was Allah offenbart hat, wie es in einigen arabischen Ländern seit einigen Jahren der Fall ist, ihren Jilbab von ihrem Kopf ziehen. Bezüglich dessen, diese Verpflichtung zu einem zwingenden Gesetz für alle Frauen überall und zu allen Zeiten zu machen, auch wenn es keinen Unheil für verschleierte Frauen gab: Nein. Absolut nicht. Allah war wahrhaftig, als er sagte „Haben sie Partner, die ihnen in der Religion erlaubten, was Allah verboten hat?“

 

Diese sind die wichtigsten Fehler der Meinung der Extremesten, von denen ich dachte, dass sie kurz erwähnt werden müssen, aufgrund ihres starken Bezuges zum Thema in diesem Buch. Ich habe „ar-Radd al-Mufhim“ dann mit einer Erinnerung beendet, dass Extremismus in der Religion, wenn man in Betracht zieht, dass der weise Gesetzgeber es verbot, nichts Gutes hervorbringt. Und es ist ihm nicht möglich eine Generation junger muslimischer Frauen hervorzubringen, die ausgewogenes islamisches Wissen und Praxis in sich tragen, ohne Ausschreitungen und Defizite. Nicht wie bei einigen jungen weiblichen Anhängern in arabischen Ländern, die, als sie die Aussage des Propheten hörten „Die Frau im Weihezustand soll weder Niqab noch Handschuhe tragen“, sie nicht akzeptierten und stattdessen sagen „Wir tragen unsere Niqabs und Handschuhe!“. Ohne Zweifel war dies ein Ergebnis der extremistischen Ansichtsweisen, welche sie in Bezug auf die Verpflichtung, das Gesicht zu bedecken, hörten.

 

Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass diese Art von Extremismus - und dies ist nur ein Beispiel von vielen, die ich habe - in positiver Art und Weise Salafi Frauen für uns hervorbringt, die in der Lage sind, alles zu machen, was ihr religiös geleitetes soziales Leben von ihnen verlangt und zwar in einer ähnlichen Weise, wie die der gerechten Salaf Frauen.


Quelle: http://muslima.dwih.info/

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