Ein anderes Gemeinschaftsgebet in der Moschee verrichten
- Kategorien: Fiqh- Lehre und seine Grundlagen
- Quelle: IslamHouse
- Datum der Veröffentlichung: 12 Jumada al-awwal 1436
Übersetzung : Schwester Du’a ( Geringfügige Veränderungen v. Abu Bakr Abu ’Abdullah vorgenommen )
Einige Brüder kommen später, wenn das erste Gemeinschaftsgebet schon beendet ist. Aufgrund dessen beten sie ein zweites Gemeinschaftsgebet mit einem anderen Imam (Vorbeter).
Alles Lob gebührt Allah.
Dies betrifft die Angelegenheit ein zweites Gemeinschaftsgebet in der Moschee abzuhalten. Das ständige Komitee (7/309) wurde über das Urteil, ein zweites Gemeinschaftsgebet in der Moschee abzuhalten, gefragt und antwortete:
„Wer auch immer zur Moschee kommt und sieht, dass das Gemeinschaftsgebet mit dem regulären Imam oder einem anderen gebetet wurde, sollte ein Gemeinschaftsgebet mit anderen wie sich, die auch das (erste) Gemeinschaftsgebet versäumt haben, beten oder einige von denen, die schon gebetet haben, sollten ihm den Gefallen tun mit ihm zu beten. Dies aufgrund des Hadith, der von Ahmad in seinem Musnad und von Abu Dawud in seinem Sunnan von Abu Said al–Khudri (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überliefert wurde, der sagte, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, einen Mann alleine beten sah und sagte: „Wird jemand diesem Mann einen Gefallen tun und mit ihm beten?“ Da stand ein Mann auf und betete mit ihm. At – Tirmidhi überlieferte dies auch von Abu Said al–Khudri (möge Allah mit ihm zufrieden sein), aber er sagte: „Deshalb kam ein Mann und betete mit ihm.“
At–Tirmidhi sagte: „(Es ist) ein guter (hassan) Hadith. Er wurde ebenfalls von Al–Hakim überliefert und als authentisch (sahih) eingestuft und Adh Dhahabi stimmte mit ihm überein. Er wurde auch von Ibn Hazm in Al–Muhalla überliefert und er verwies darauf, dass er authentisch (sahih) ist.
Abu ’Isa at–Tirmidhi sagte: „Dies ist die Ansicht der meisten Sahaba und Tabi’in. Sie sagten: ‚Es ist nichts Falsches daran, dass Leute zusammen in einer Moschee beten, in welcher das Gemeinschaftsgebet schon verrichtet wurde.’ Dies war auch die Ansicht von Ahmad und Ishaq.
Andere sagten, dass sie einzeln beten sollen. Dies war die Ansicht von Sufyan, Ibn al–Mubarak, Malik und Asch–Schafi’i.“
Sie, und die, die mit ihnen übereinstimmten betrachteten es als verpönt (makruh), denn sie fürchteten die Spaltung und das Entstehen von Feindseligkeit, und dass diejenigen, die ihren Wünschen und Begierden folgen es als eine Entschuldigung nehmen würden, zu spät zum Gemeinschaftsgebet zu kommen, so dass sie in einem anderen Jama’a – Gebet hinter einem Imam, der mit ihren abweichenden Wegen und Neuerungen übereinstimmt beten könnten. Deshalb versperrten sie den Weg der zur Spaltung führen könnte und setzten den Zielen derer ein Ende, die ihren schlechten Wünschen und Begierden folgen, indem sie sagten, dass niemand ein Pflichtgebet in Gemeinschaft verrichten soll, wenn das Gebet schon in der Gemeinschaft mit einem regulären oder irgendeinem anderen Imam verrichtet wurde.
Die erste Meinung ist die korrekt, aufgrund dem oben erwähnten Hadith und der allgemeinen Bedeutung des Verses:
﴾So fürchtet Allah, soviel ihr nur könnt. ﴿ [Sura At–Taghabun: 16 ]
Und die Worte des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm: „Wenn ich euch eine Sache befehle dann befolgt ihr so gut ihr könnt.“
Zweifellos ist das Gemeinschaftsgebet ein Teil der Ehrfurcht vor Allah (Taqwa) und eine der vorgeschriebenen Dinge in der Schari’a; deshalb sollten wir danach streben es so oft wie möglich zu tun.
Es ist nicht richtig einer starken Überlieferung durch Ansichten einiger Gelehrten zu widersprechen, die ihre Ansicht das Gemeinschaftsgebet in der Moschee zu wiederholen sei verpönt (makruh) auf ihrem eigenen rationalen Denken basieren lassen. Vielmehr sollten wir das tun, was in den authentischen (sahih) Überlieferungen gesagt wird. Wenn es bekannt ist, dass eine Person oder Gruppe es aufschiebt, sich dem Gemeinschaftsgebet anzuschließen, aufgrund von Nachlässigkeit, und dies wiederholt tut, oder es bekannt ist aus ihrem Verhalten von ihrer Zugehörigkeit zu einer anderen Gruppe, dass sie es aufschieben, um mit anderen wie ihnen zu beten, sollten sie getadelt werden und sie sollten bestraft werden in welcher Art auch immer es dem Verantwortlichen sinnvoll erscheint, als eine Abschreckung für sie und andere, die ihren Wünschen und Begierden folgen. Auf diese Weise wird der Weg zur Spaltung blockiert und die Ziele jener, die ihren Wünschen und Verlangen folgen werden durchkreuzt, während man zusätzlich dem Beweis folgt, der besagt, dass diejenigen die das erste Jama’a – Gebet verpasst haben, in einem anderen Jama’a – Gebet beten sollten.
Und Allah ist Der Erfolggebende. Möge Allah Segen und Frieden auf unseren Propheten Muhammad senden und auf seine Familie und Gefährten.
Al– Ladjna al–Da'ima li'l – Buhuuth al–'Ilmiyya wa'l–Ifta (Das ständige Komitee für akademische Forschungen und herauszugebende Rechtsurteile).
Dies gilt in Bezug auf die fünf täglichen Gebete. In Bezug auf das Freitagsgebet, so darf es nicht wiederholt werden, denn es endet mit dem Salam des Imam. Wer auch immer das Freitagsgebet verpasst, muss stattdessen das Dhuhr (Mittags-) – Gebet verrichten, entweder alleine oder in der Gemeinschaft.
Das obige ist in Bezug auf das Urteil. In Bezug auf das sündigen, wenn das Versäumen der Person mit einem legitimen (schar’i) Grund entschuldigt werden kann, dann ist es für sie keine Sünde, aber wenn es keinen Grund (akzeptable Entschuldigung) gab, dann ist es eine Sünde.