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Bedingungen für rechtschaffene Taten

Frage:

Wann akzeptiert Allah die Taten Seines Dieners? Welche Bedingungen müssen

erfüllt sein, damit eine Tat rechtschaffend ist und von Allah angenommen wird?

Antwort:

Alles gebührt Allah.

Eine Tat kann nicht als Gottesdienst bezeichnet werden, bis sie zwei Bedingungen

erfüllt: vollständige Liebe und vollständige Demut.

Allah sagt (sinngemäß):

„...Doch diejenigen, die glauben, lieben Allah noch viel mehr...“ (Al-Baqara (2):165)

„...und an Uns Bittgebete aus Liebe und Ehrfurcht richteten, und sie waren Uns

gegenüber Demütige.*“ (Al–Anbiya’ (21):90)

Wenn dies verstanden ist, wird deutlich, dass eine gottesdienstliche Handlung nur

von einem Muslim akzeptiert wird, der an Allah alleine glaubt; wie Allah über die

Kuffar (sinngemäß) sagt:

„Und Wir wenden uns dem zu, was sie (die Kuffar) an Taten vollbracht haben, und

Wir werden Sie wie verflogenen Staub in der Luft machen.*“ (Al–Furqan (25):23)

Im Sahih Muslim (Nr. 214) wird berichtet, dass ’Aischa (Möge Allah mit ihr

zufrieden sein) sagte: „Ich sagte: ‚O Gesandter Allahs, in der Zeit der Jahiliyya

pflegte Ibn Judaan die Verwandtschaftsbande und speiste die Armen. Wird ihm das

etwas nützen?’ Er sagte: ‚Er wird ihm nichts nützen, denn er sagte niemals: ‚O mein

Herr, vergib mir meine Sünden am Tag der Auferstehung.’“

D.h., dass er nicht an die Auferstehung glaubte oder gute Taten in der Hoffnung auf

Allahs Angesicht verrichtete.

Zwei weitere Bedingungen muss der Gottesdienst eines Muslim erfüllen:

1. Die Absicht (Niyya) muß aufrichtig für Allah sein, d.h., dass die Absicht einer

Person in all seinen Worten und Taten, innerlich wie äußerlich, einzig und allein

darin besteht, Allah und nur Ihn zufrieden zu stellen.