Sich beeilen, der Pflicht der Hajj nachzukommen
- Kategorien: Fiqh- Lehre und seine Grundlagen
- Datum der Veröffentlichung: 22 Jumada al-awwal 1436
Ständigen Rat für islamwissenschaftliche Studien und Rechtsgutachten
Ist es mir erlaubt, die obligatorische Hajj für ein oder zwei Jahre aufzuschieben? Ich
erfülle die Bedingungen, um die Hajj durchzuführen, jedoch möchte ich meine
Familie und meine Ehefrau besuchen, von denen ich, wenn ich dieses Jahr zur Hajj
fahre, zwei Jahre getrennt sein werde. Ich habe nicht die Möglichkeit, beides zu tun,
d.h. meine Familie zu besuchen und ebenso die Hajj durchzuführen, sondern kann
entweder Hajj vollziehen oder meine Familie besuchen. Bitte geben Sie mir Rat, möge
Allah Sie vielfach belohnen.
Alles Lob gebührt Allah.
Der Muslim sollte sich beeilen der Verpflichtung der Hajj nachzukommen, sobald er
in der Lage dazu ist, weil er nicht weiß, was (in Zukunft) geschehen wird, wenn er es
verschiebt.
Allah sagt (in der ungefähren Bedeutung):
„...Und Allah steht es den Menschen gegenüber zu, dass sie die Pilgerfahrt zum Hause
unternehmen – (diejenigen,) die dazu die Möglichkeit haben (oder wortwörtlich:
...wer den Weg zu ihm machen kann)...“ ( Sura Aal-i-’Imran (3):97)
Es wird berichtet, dass der Prophet sagte:
„Beeilt euch die (obligatorische) Hajj zu vollziehen, denn keiner von euch weiß, was
mit ihm geschehen wird.“P0F
Und Allah ist Der Erfolggebende.
Ständigen Rat für islamwissenschaftliche Studien und Rechtsgutachten (11/17).
(Frage Nr.: 36526)
1 Überliefert bei Imam Ahmad (1/314); als hassan (zuverlässig) eingestuft von Scheich Al–Albani in
Irwaaal – Ghalil (Nr. 990).