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Sich beeilen, der Pflicht der Hajj nachzukommen

 


Ständigen Rat für islamwissenschaftliche Studien und Rechtsgutachten

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Frage:

Ist es mir erlaubt, die obligatorische Hajj für ein oder zwei Jahre aufzuschieben? Ich

erfülle die Bedingungen, um die Hajj durchzuführen, jedoch möchte ich meine

Familie und meine Ehefrau besuchen, von denen ich, wenn ich dieses Jahr zur Hajj

fahre, zwei Jahre getrennt sein werde. Ich habe nicht die Möglichkeit, beides zu tun,

d.h. meine Familie zu besuchen und ebenso die Hajj durchzuführen, sondern kann

entweder Hajj vollziehen oder meine Familie besuchen. Bitte geben Sie mir Rat, möge

Allah Sie vielfach belohnen.

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Der Muslim sollte sich beeilen der Verpflichtung der Hajj nachzukommen, sobald er

in der Lage dazu ist, weil er nicht weiß, was (in Zukunft) geschehen wird, wenn er es

verschiebt.

Allah sagt (in der ungefähren Bedeutung):

„...Und Allah steht es den Menschen gegenüber zu, dass sie die Pilgerfahrt zum Hause

unternehmen – (diejenigen,) die dazu die Möglichkeit haben (oder wortwörtlich:

...wer den Weg zu ihm machen kann)...“ ( Sura Aal-i-’Imran (3):97)

Es wird berichtet, dass der Prophet sagte:

„Beeilt euch die (obligatorische) Hajj zu vollziehen, denn keiner von euch weiß, was

mit ihm geschehen wird.“P0F

Und Allah ist Der Erfolggebende.

Ständigen Rat für islamwissenschaftliche Studien und Rechtsgutachten (11/17).

(Frage Nr.: 36526)

 1 Überliefert bei Imam Ahmad (1/314); als hassan (zuverlässig) eingestuft von Scheich Al–Albani in

Irwaaal – Ghalil (Nr. 990).