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Fatawa die mit dem Fasten der sechs Tage des Schawwal zusammenhängen

Frage:

Der ehrenwerte Scheikh Abdul-Aziz ibn Baz, Allah erbarme sich seiner, wurde

gefragt: "Ist es erlaubt die sechs Tage im Schawwal zu fasten bevor man die Tage, die

man aus dem Ramdan nachholen muss gefastet hat?"

 

Antwort:

"Die Gelehrten sind sich uneinig in dieser Angelegenheit. Aber richtig ist, dass

festgelegt ist den Tagen, die man nachzufasten hat Vorrang vor den sechs Tagen des

Schawwal und anderem freiwilligen Fasten zu geben. Dies aufgrund der Aussage

des Propheten :"Wer den Ramadan fastet und ihm dann sechs (weitere Tage) des

Monats Schawwal folgen lässt, für denjenigen ist es wie das Fasten des ganzen

Jahres."1

Wer aber die sechs Tage dem Nachfasten vorzieht, der lässt sie nicht dem Ramadan

folgen, sondern lässt sie einem Teil des Ramadan folgen. Das Nachfasten ist Pflicht,

wobei die Sechs einen freiwilligen Zusatz darstellen und den Pflichten ist zuerst

Beachtung zu schenken."

Das ständige Komitee für islamische Rechtsgutachten wurde gefragt: "Müssen

die sechs Tage direkt im Anschluss an Ramadan, also direkt nach dem 'Id-Tag,

gefastet werden oder ist es erlaubt sie einige Tage nach dem 'Id-Tag hintereinander

zu fasten?"

Antwort:

"Es ist nicht verpflichtend sie direkt im Anschluss an den 'Id-Tag zu fasten. Es ist

vielmehr erlaubt sie einen Tag oder mehrere Tage nach dem 'Id-Tag zu fasten. Und

es ist erlaubt sie hintereinander oder auch getrennt im Schawwal zu fasten, je

nachdem, wie es einem leichter fällt. Die Grenzen in dieser Angelegenheit sind weit

gefasst, außerdem ist es keine Pflicht sondern Sunna."

 1 Überliefert von Muslim in seinem Sahih-Buch.

Der ehrenwerte Scheikh Abdul-Aziz ibn Baz, Allah erbarme sich seiner, wurde

gefragt: "Ich habe begonnen die sechs Tage des Schawwal zu fasten, allerdings bin

ich, aus verschiedenen Gründen und Beschäftigungen nicht in der Lage sie zu

vollenden, da ich noch zwei zu fastende Tage habe. Verehrter Scheikh, was soll ich

also tun? Soll ich sie nachfasten und habe ich dadurch gesündigt?"

Antwort:

Das Fasten der sechs Tage des Schawwal ist eine freiwilliger Gottesdienst und nicht

Pflicht, also bekommst du den Lohn für deine davon gefasteten Tage. Und

hoffentlich wirst du den vollen Lohn dafür bekommen, wenn der Grund, der dich

vor dem Vollenden abhielt, ein islamisch anerkannter Grund ist. Dies aufgrund der

Aussage des Propheten : "Wenn der Diener erkrankt oder verreist, verzeichnet

Allah ihm seine Taten wie wenn er gesund und ansässig ist."2 Außerdem bist du

nicht verpflichtet die nicht-gefasteten Tage nachzuholen. Und Allah ist der Erfolg-
Verleihende.