Fatawa die mit dem Fasten der sechs Tage des Schawwal zusammenhängen
- Kategorien: Fiqh- Lehre und seine Grundlagen
- Quelle: IslamHouse
- Datum der Veröffentlichung: 24 Jumada al-awwal 1436
Der ehrenwerte Scheikh Abdul-Aziz ibn Baz, Allah erbarme sich seiner, wurde
gefragt: "Ist es erlaubt die sechs Tage im Schawwal zu fasten bevor man die Tage, die
man aus dem Ramdan nachholen muss gefastet hat?"
"Die Gelehrten sind sich uneinig in dieser Angelegenheit. Aber richtig ist, dass
festgelegt ist den Tagen, die man nachzufasten hat Vorrang vor den sechs Tagen des
Schawwal und anderem freiwilligen Fasten zu geben. Dies aufgrund der Aussage
des Propheten :"Wer den Ramadan fastet und ihm dann sechs (weitere Tage) des
Monats Schawwal folgen lässt, für denjenigen ist es wie das Fasten des ganzen
Jahres."1
Wer aber die sechs Tage dem Nachfasten vorzieht, der lässt sie nicht dem Ramadan
folgen, sondern lässt sie einem Teil des Ramadan folgen. Das Nachfasten ist Pflicht,
wobei die Sechs einen freiwilligen Zusatz darstellen und den Pflichten ist zuerst
Beachtung zu schenken."
Das ständige Komitee für islamische Rechtsgutachten wurde gefragt: "Müssen
die sechs Tage direkt im Anschluss an Ramadan, also direkt nach dem 'Id-Tag,
gefastet werden oder ist es erlaubt sie einige Tage nach dem 'Id-Tag hintereinander
zu fasten?"
Antwort:
"Es ist nicht verpflichtend sie direkt im Anschluss an den 'Id-Tag zu fasten. Es ist
vielmehr erlaubt sie einen Tag oder mehrere Tage nach dem 'Id-Tag zu fasten. Und
es ist erlaubt sie hintereinander oder auch getrennt im Schawwal zu fasten, je
nachdem, wie es einem leichter fällt. Die Grenzen in dieser Angelegenheit sind weit
gefasst, außerdem ist es keine Pflicht sondern Sunna."
1 Überliefert von Muslim in seinem Sahih-Buch.
Der ehrenwerte Scheikh Abdul-Aziz ibn Baz, Allah erbarme sich seiner, wurde
gefragt: "Ich habe begonnen die sechs Tage des Schawwal zu fasten, allerdings bin
ich, aus verschiedenen Gründen und Beschäftigungen nicht in der Lage sie zu
vollenden, da ich noch zwei zu fastende Tage habe. Verehrter Scheikh, was soll ich
also tun? Soll ich sie nachfasten und habe ich dadurch gesündigt?"
Antwort:
Das Fasten der sechs Tage des Schawwal ist eine freiwilliger Gottesdienst und nicht
Pflicht, also bekommst du den Lohn für deine davon gefasteten Tage. Und
hoffentlich wirst du den vollen Lohn dafür bekommen, wenn der Grund, der dich
vor dem Vollenden abhielt, ein islamisch anerkannter Grund ist. Dies aufgrund der
Aussage des Propheten : "Wenn der Diener erkrankt oder verreist, verzeichnet
Allah ihm seine Taten wie wenn er gesund und ansässig ist."2 Außerdem bist du
nicht verpflichtet die nicht-gefasteten Tage nachzuholen. Und Allah ist der Erfolg-
Verleihende.