Bedingungen um von Juden und Christen geschlachteten Tieren essen zu dürfen
- Kategorien: Fiqh- Lehre und seine Grundlagen
- Quelle: IslamHouse
- Datum der Veröffentlichung: 25 Jumada al-thani 1436
Ich weiß, dass die Tasmia1 beim Schlachten der zum Essen erlaubten Tieren Pflicht
ist und dass es nicht erlaubt ist von Tieren zu essen, worüber der Name Allahs nicht
ausgesprochen wurde. Aber manchmal ist der Muslim gezwungen in ein nicht-
islamisches Land zu reisen und dort mehrere Jahre zu bleiben, um zu arbeiten oder
zu studieren. Sollte er also während seines Aufenthalts ganz auf den Verzehr von
Fleisch verzichten oder zählt er in dieser Sitution zu den zum Fleischessen
Gezwungenen? Oder reicht es, dass er den Namen Allahs erwähnt wenn er essen
will?
Das Lob gebührt Allah
Die Tasmia ist eine Bedingung dafür, dass das Fleisch zum Verzehr erlaubt wird. Der
richtigen Aussage der Gelehrten nach fällt sie nicht durch Vergessen oder
Unwissenheit weg. Siehe auch Frage Nummer 85669.
Das Essen vom Geschlachteten des Kitabi2 ist unter den beiden folgenden
Bedingungen erlaubt:
1. Dass er das Tier so schlachtet, wie es der Muslim tut. Dies bedeutet, dass er die
Kehle und die Speiseröhre durchschneidet und reichlich Blut fließt. Wenn er es
jedoch durch Ersticken, Stromschläge oder Ertrinken tötet, ist das Essen von diesem
Tier nicht erlaubt. Genauso ist es beim Muslim, wenn er dies tun würde, so wäre das
Essen von diesem Tier nicht erlaubt.
2. Dass kein anderer Name als der Allahs beim Schlachten ausgesprochen wird. Wie
zum Beispiel der Name des Masih3 oder anderer. Denn Allah sagt: "Und eßt nicht
von dem, worüber der Name Allahs nicht ausgesprochen worden ist." [Sura al-
An'am: 121] Und aufgrund Seiner Aussage über das Verbotene: "Verboten hat Er
euch nur (den Genuß von) Verendetem, Blut, Schweinefleisch und dem, worüber ein
anderer (Name) als Allah(s) angerufen worden ist." [Sura al-Baqara: 173]
Scheikh Ibn Utheimin, Allah erbarme sich seiner, sagte:
"Was hier damit gemeint ist, ist das worüber beim Schlachten ein anderer Name als
der Allahs ausgesprochen wurde. Wenn beispielsweise gesagt wird: 'Im Namen des
Messias' oder 'im Namen Muhammads' oder 'im Namen Jibrils' oder 'im Namen der
Lat' oder ähnliches." Ende des Zitats aus dem Tafsir der Sura al-Baqara.
Zu diesem Verbot gehört auch was sie als Opfer für den Masih oder die Zuhra4
darbringen, selbst wenn sie keinen anderen Namen als den Allahs beim Schlachten
ausgesprochen haben. Dies ist auch verboten.
Scheikh al-Islam, Allah erbarme sich seiner, sagte: "Und das was die Leute der Schrift
für ihre Feste schlachten und was sie für andere als Allah opfern, ist vergleichbar mit
dem, was die Muslime als Hadaja oder Dhahaja5 um Allahs Willen opfern. Dies ist
wie das, was sie für den Masih und die Zuhra schlachten. Von Ahmad gibt es hierzu
zwei Überlieferungen, wobei die bekanntere in seinen Texten die ist, welche besagt,
dass das Essen davon nicht erlaubt ist, selbst wenn kein anderer Name als der Allahs
ausgesprochen wurde. Und die Aussage, dass es verboten ist, wurde von Aischa und
Abdullah ibn Umar überliefert [...]" Ende des Zitats aus "Iqtida' as-Sirat al-Mustaqim"
(1/251).
Drittens:
Wenn der Muslim oder der Kitabi ein Tier geschlachtet hat und einem nicht bekannt
ist, ob der Name Allahs darüber ausgesprochen wurde oder nicht, so ist das Essen
davon erlaubt, wobei der Name Allahs dann beim Essen ausgesprochen wird. Denn
al-Bukhari überlieferte folgendes: Von Aischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, wurde
überliefert, dass Leute sagten: 'O Gesandter Allahs! Es gibt Leute die uns Fleisch
bringen, von dem wir nicht wissen, ob sie Allahs Namen (beim Schlachten) darüber
ausgesprochen haben oder nicht.' Da sagte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und
Heil auf ihm: "Sprecht Allahs Name darüber und eßt es." (2057)
Scheikh Ibn Utheimin, Allah erbarme sich seiner, sagte:
"Es ist nicht nötig danach zu fragen wie ein Muslim oder ein Kitabi ein Tier
geschlachtet hat oder ob er Allahs Name darüber ausgesprochen hat oder nicht. Es ist
sogar nicht empfehlenswert, denn dies gehört zur Übertreibung im Glauben und der
Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, aß von dem von Juden Geschlachteten und
fragte sie nicht danach. In Sahih al-Bukhari und anderen Büchern wurde von Aischa,
Allahs Wohlgefallen auf ihr, überliefert, dass Leute zum Propheten, Allahs Segen
und Heil auf ihm, sagten: 'Es gibt Leute die uns Fleisch bringen, von dem wir nicht
wissen, ob sie Allahs Namen (beim Schlachten) darüber ausgesprochen haben oder
nicht.' Da sagte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm: "Sprecht Allahs
Namen darüber und eßt es." Sie (Aischa) sagte: Und sie waren vor nicht langer Zeit
noch Ungläubige.'
Da befahl ihnen der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, davon zu essen ohne
danach zu fragen, obwohl diejenigen, die das Essen bringen die Bestimmungen des
Islams vielleicht nicht kennen, da sie vor nicht langer Zeit noch Ungläubige waren."
Ende des Zitats aus der Abhandlung "Ahkam al-Udhhiah ua Dhakah" des Scheikhs
Ibn Utheimin, Allah erbarme sich seiner.
Viertens:
Auf Grund des Vorrangegangenen kann man sagen, dass derjenige, der in ein nicht-
islamisches Land reist, in dem die meisten Menschen die schlachten Christen oder
Juden sind, von den von ihnen geschlachteten Tieren essen darf, es sei denn er weiß,
dass sie die Tiere mit Stromschlägen töten oder einen anderen Namen als den Allahs
darüber aussprechen, wie schon erwähnt.
Wenn der Schlachter ein Götzendiener oder Kommunist ist, so ist das Essen von dem
Tier nicht erlaubt.
Und wenn das Schlachttier verboten sein sollte, so ist das Essen von diesem Tier, mit
dem Argument des Gezwungenseins, nicht erlaubt solange der Mensch etwas findet
mit dem er sich am Leben hält, wie zum Beispiel Fische, Hülsenfrüchte oder
ähnliches.
Scheikh Abdurahman al-Barrak, Allah behüte ihn, sagte:
"Das Fleisch wird in den Ländern der Ungläubigen in verschiedenen Arten
angebotenen:
Was den Fisch anbelangt, so ist er in jedem Fall erlaubt. Denn seine Erlaubnis hängt
nicht vom Schlachten oder der Tasmia ab.
Die anderen Arten allerdings sind erst erlaubt, wenn diejenigen, die das Fleisch
herstellen, seien es Firmen oder Einzelpersonen, von den Leuten der Schrift, also
Juden oder Christen sind und von ihnen nicht bekannt ist, dass sie die Tiere durch
Stromschläge, Ersticken oder Schläge auf den Kopf töten, so wie es heutzutage im
'Westen' bekannt ist. Allah sagte: 'Heute sind euch die guten Dinge erlaubt. Und die
Speise derjenigen, denen die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt, und eure Speise
ist ihnen erlaubt.' [Sura al-Ma'ida: 5]
Und falls sie die Tiere durch einige dieser Arten töten, so ist das Fleisch verboten, da
es dann zum Erstickten und Erschlagenen zählt.
Falls diejenigen, die das Fleisch herstellen nicht zu den Juden oder Christen gehören,
so ist das Fleisch, das sie anbieten nicht erlaubt. Allah sagt: 'Und eßt nicht von dem,
worüber der Name Allahs nicht ausgesprochen worden ist. Das ist wahrlich Frevel.'
[Sura al-An'am: 121]
Der Muslim muss sich also anstrengen, das klar Verbotene zu meiden. Und er sollte
sich vor den zweifelhaften Dingen, der Unversehrtheit seines Glaubens wegen und
vor dem Einnehmen von Verbotenem, der Unversehrtheit seines Körpers wegen
fürchten." Ende des Zitats
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1 Das sagen von "Bismillah"
2 Einer der Leute der Schrift, also ein Jude oder Christ.
3 D.i. Christus: der Messias (hebr.: masiyah, arm.: me'siha, Ehrenname Jesu [griechisch: Christos „der
Gesalbte"] Quelle: "Der edle Qu'an" des König Fahd Komplexes. S. 105
4 Arabischer Name für den Planeten Venus.
5 Mehrzahl von Dhahijja. Und sie ist das Schlachtopfer, welches an den Nahr-Tagen dargebracht wird.