Das Feiern von neu eingeführten Feiertagen
- Kategorien: Fiqh- Lehre und seine Grundlagen
- Quelle: IslamHouse
- Datum der Veröffentlichung: 25 Jumada al-thani 1436
Vom: Ständigen Rat für islamwissenschaftliche Studien und Rechtsgutachten
Was ist das Urteil des Islam bezüglich des Feierns des Geburtstags des Gesandten,
Allahs Segen und Heil auf ihm, von Kindergeburtstagen,
des Baums1 und des Nationalfeiertags?
Das Lob gebührt Allah
Erstens: 'Id (Feiertag) ist der Name für etwas, das sich wiederholt, um auf eine
bestimmte Weise zusammen zu kommen. Dies kann jährlich, monatlich, wöchentlich
oder so ähnlich sein. Ein 'Id beinhaltet also mehrere Dinge, dazu gehören: Ein Tag,
der sich wiederholt, so wie 'Id al-Fitr (Fest des Fastenbrechens) und der Freitag. Und
dazu gehört das Sich-Treffen an diesem Tag und die Taten, die man an jenem Tag
verrichtet, seien es gottesdiensliche Handlungen oder Gewohnheiten.
Zweitens: Was davon aufgrund von Gottergebenheit verrichtet wird und um Allah
näher zu kommen oder aufgrund von Ehrenbezeigung um belohnt zu werden oder
es beinhaltet die Nachahmung der Leute der vorislamischen Zeit oder ihnen
ähnlichen Leuten von den Gruppen der Ungläubigen, so ist dies eine Neuerung in
der Religion, die verboten und in die allgemeine Aussage des Propheten, Allahs
Segen und Heil auf ihm, inbegriffen ist: "Wer in dieser unserer Sache etwas Neues
begründet, das nicht dazu gehört das ist abzuweisen." Überliefert von al-Bukhari
und Muslim.
Beispiele dafür sind das Feiern des Geburts-, des Mutter- und des Nationalfeiertags.
Ersteres da in ihm ein Gottesdienst begründet wird, den Allah nicht gestattet und da
es eine Nachahmung der Christen und anderer Ungläubigen ist. Das Zweite und
Dritte sind verboten, da es Nachahmungen der Ungläubigen sind.
Was allerdings im Interesse der islamischen Gemeinschaft ist um ihre
Angelegenheiten zu verwalten und beabsichtigt wurde um beispielsweise die Arbeit,
die Schulzeiten und Treffen mit den Mitarbeitern zu regeln und in seinem Ursprung
nicht dazu führt Allah näher zu kommen, Ihm damit einen Gottesdienst zu erweisen
und nicht aufgrund von Ehrenbezeigung, so gehört dies zu den üblichen
Neuerungen, die nicht in die Aussage des Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm,
einbezogen sind: "Wer in dieser unserer Sache etwas Neues begründet, das nicht dazu
gehört das ist abzuweisen." Also ist dagegen nichts einzuwenden und es ist erlaubt.
Und bei Allah ist der Erfolg und Allahs Segen und Heil seien auf unserem
Propheten, seiner Familie und seinen Gefährten.
Fatwa des ständigen Rats für islamwissenschaftliche Studien und Rechtsgutachten
(3/59)
---------------------------------------------------------
1 Eine Woche im Jahr in der die Kinder (Schüler) besonders viele Bäume pflanzen und sich mehr mit
der Natur beschäftigen sollen. Dies wird in einigen arabischen Ländern praktiziert. [K. d. Ü.]