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Muss der Mann eine arbeitende Frau versorgen?

Frage:

Eine zukünftige Ehefrau gab dir Bedingung, dass ihr Ehemann sie nicht vom Lehren abhält und er stimmte überein, sodass sie heirateten. Muss er sie und ihre Kinder immer noch versorgen, obwohl sie eine Angestellte ist? Ist es ihm erlaubt etwas von dem Gehalt zu nehmen ohne ihre Erlaubnis? Wenn die Frau religiös ist und es nicht wünscht Gesang und Musik zu hören, aber der Ehemann und seine Familie immerzu Musik hören und sagen, dass derjenige der keine Musik erlaubt, ist vom Teufel irrgeführt, ist es der Ehefrau dann erlaubt in ihrem Familienwohnheim aufgrund dieses Zustands zu bleiben?

Antwort:

Wenn die Frau ihre Finanzen festsetzt, sodass er sie nicht vom Lehren oder vom Studieren abhält und er diese Vereinbarung akzeptiert, dann ist solch eine Vereinbarung in Ordnung und er kann sie davon abhalten, nachdem er die Hochzeit konjugiert. Der Grund ist, dass der Prophet (Frieden und Segen seien auf ihn) sagte,

„Die Bedingungen, die das größte Recht haben erfüllt zu werden sind jene, die den Geschlechtsverkehr legitim macht (i.e, diejenigen des Ehevertrags).“

Dies wurde von al-Bukhari und Muslim berichtet. Wenn er sie vom Lehren abhält, hat sie die Möglichkeit mit ihm zu bleiben oder eine Trennung vom islamischen Richter anzufordern. Wenn der Ehemann und seine Familie jedoch Musik und Gesang hören, so macht es den Ehevertrag nicht ungültig. Sie muss sie zurechtweisen und sie informieren, dass so etwas verboten ist. Sie sollte auch nicht mit ihnen sein, wenn sie bei solchem Bösen teilnehmen. Der Prophet (Frieden und Segen seien auf ihn) sagte,

„Die Religion ist ein ernster Rat...“

Von Muslim in seinem Sahih berichtet. Der Prophet (Frieden und Segen seien auf ihn) sagte auch,

„Derjenige, der Böses sieht, muss es mit seinen Händen ändern. Wenn er das nicht kann, so soll er es mit seiner Zunge tun. Und wenn er das nicht kann, dann mit seinem Herzen und das ist die schwächste Stufe des Glaubens.“

Von Muslim in seinem Sahih berichtet. Verse des Koran und Hadith über dieses Thema sind zahlreich. Der Ehemann muss sie und ihre Kinder auch versorgen. Er darf nichts von ihrem Gehalt entwenden, sofern er nicht ihre Erlaubnis und Einwilligung bekommen hat. Und sie darf sein Haus nicht verlassen, um in ihr Elternhaus oder wo anders hinzugehen, außer mit seiner Erlaubnis.

Scheich ibn Baz

 

Quelle: http://muslima.dwih.info