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Altes Gold mit neuem eintauschen

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Frage:

Eine Frau geht zum Markt mit ihrem alten gold und sagt dem Goldschmied oder Schmuckhändler, dass er den Preis für das gold schätzen soll. Er tat dies und sagte dann, „Gib mir, für diesen Preis, neues gold.“ Ist diese Tat erlaubt?

Antwort:

Solch eine Transaktion ist nicht erlaubt, da es gold für anderes Gold verkauft, ohne wirklich sicher zu wissen, dass es den selben Wert und die selbe Menge ist. Der Prophet (Friede und Segen auf ihn) sagte:

Gold für Gold muss gleich für gleich hsein, die selbe Menge für die selbe Menge, selbe Gewicht für selbe Gewicht und in einer Hand zu Hand-Transaktion geschehen. Wer auch immer mehr hinzufügt oder mehr verlangt, der nimmt Zinsen.“

Es ist also nicht erlaubt Gold für mehr Gold zu verkaufen. Denn diese Tat steht im Widersprucht zu dem Prinzip der Gleichwertigkeit welches eine Transaktion ausmacht. In der islamischen Gesetzgebung werden solche Transaktion so gehandhabt, dass man dieses Gold zunächst für den vom Goldschmied genannten Preis verkauft. Dann kann sie von diesem Geld kaufen was sie braucht, ob es nun von diesem oder einem anderne Goldschmied ist. Hierbei fallen also keine Zinsen an.

 

Scheich ibn Baz