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Sujud As-sahw

Sujud As-sahw (die zusätzliche Niederwerfung wegen Unaufmerksamkeit) von Scheikh Muhammad ibn Salah al-Uthaimin


Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen; Lob sei Allah, dem Herrn aller Welten. Allahs Frieden und Wohlgefallen auf unserem Propheten Muhammad, der die Botschaft deutlich mitgeteilt hat, auf seinen Verwandten, seinen Gefährten und ihren guten Nachfolgern bis zum Jüngsten Tag.

Sujud as-sahw, die Niederwerfung wegen Unaufmerksamkeit beim salah Gebet, hat viele Regeln, die die meisten Menschen nicht kennen oder falsch praktizieren. Einige lassen die Sujud as-sahw aus, wenn es zur Pflicht wird, andere wiederum vollziehen die Sujud as-sahw, obwohl das Vollziehen nicht notwendig wurde. Einige vollziehen den Sujud As-sahw vor dem taslim (bevor man 'as-salamu alaikum' am Ende des Gebets spricht). Korrekt ist es, danach Sujud as-sahw zu vollziehen. Andere verrichten es im Gebetesanschluss. Korrekt ist es, davor Sujud as-sahw zu vollziehen. Nicht nur deshalb sind seine Regeln sehr wichtig. Vor allem die Vorbetenden (Imame), die eine Vorbildfunktion haben, tragen die große Verantwortung der korrekten Durchführung des salah Gebetes. Für meine Brüder habe ich hier die Regeln zu diesem Thema zusammengestellt und bitte Allah, dass seine gläubigen Diener daraus profitieren werden.

 



Allah um Hilfe und Richtigkeit bittend:

Definition von Sujud as-Sahw:

Sujud as-Sahw ist zwei Niederwerfungen, die der Betende verrichtet, um einen wegen Unaufmerksamkeit im Gebet gemachten Fehler zu korrigieren, sei es in der Form eines Hinzufügens (Mehrtuns), Auslassens (Wenigertuns) oder Zweifels.


1. Das Hinzufügen:

Wenn der Betende etwas, wie z.B. Aufstehen, Sitzen, Verbeugung oder Niederwerfung, zum Gebet mit Absicht hinzufügt bzw. mehr tut, dann ist das Gebet ungültig.

Wenn man aber dies aus Versehen macht und es erst nach der Verrichtung des Gebets merkt, dann ist sein Gebet richtig und man muss sujud as-sahw Nachverrichten.

Wenn man dies während des Gebetes merkt, muss man dieses Hinzufügen unterlassen und sujud as-sahw verrichten. Das Gebet ist dann richtig und gültig.

Beispiele:
 

  • Man macht im Mittagsgebet (al-dhuhr) 5 rak'aa und merkt dies erst beim Taschahhud (am Ende, beim Sitzen), dann macht man weiter mit taschahhud und beendet das Gebet wie üblich (also mit dem Taslim). Dann muss man sujud as-sahw und den taslim wiederholt verrichteten. [Reihenfolge: taslim, sujud as-sahw, nochmal taslim]

 

  • Wenn man es aber nach dem taslim merkt, dann verrichtet man sujud as-sahw und wiederholt taslim. (Gleiche Lösung). [Reihenfolge: taslim, sujud as-sahw, nochmal taslim]

 

  • Wenn man es während der 5. rak'aa merkt, sitzt man sofort, spricht den Taschahhud und beendet das Gebet wie üblich (also mit dem Taslim). Dann verrichtet man sujud as-sahw und nochmal taslim. [Reihenfolge: taslim, sujud as-sahw, nochmal taslim]



Der Beweis für diese Fälle:

Abdulllah Ibn Mas'ud, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:

"Der Prophet, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, betete das Mittagsgebet 5 rak'aa. Danach wurde er gefragt: Ist die Gebetsanzahl mehr geworden? Er fragte: Warum fragt ihr? Man sagte: Du hast 5 (rak'aa) gebetet. Daraufhin verrichtete der Prophet sujud as-sahw."

In einer anderen Version heisst es:

"Drauf faltete er seine Beine zusammen, wendete sich der Qibla zu, warf sich zweimal nieder und verrichtete abschließend den taslim."

- Wenn man taslim vor dem Vollbringen aller vorgeschriebenen rak'aa vollzieht, dann gilt dies als weiteres Hinzufügen zum Gebet. (Das gehört dazu, weil in diesem Fall ein taslim mehr vollzogen wird)

- Wenn der Betende dies absichtlich tut, dann ist das Gebet ungültig.

- Wenn man es aber aus Versehen macht und sich erst nach längerer Zeit daran erinnert, muss man dieses Gebet wiederholen.

- Wenn man sich daran schon nach kurzer Zeit erinnert, beispielsweise nach einer oder zwei Minuten, dann muss das Gebet mit taslim nachvollendet werden, d.h. man anschließend den sujud as-sahw verrichtet und außerdem nochmal den taslim. [Reihenfolge: Nach dem Vollenden mit taslim, sujud as-sahw und nochmal taslim]

Der Beweis dafür:

Abu Huraira überlieferte:

"Einmal betete der Prophet, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, dhuhr oder 'asr vor, wobei er (s.a.s.) nach der zweiten rak'aa taslim machte. Darauf gingen einige Männer eilig aus der Moschee und sagten: Das Gebet ist kürzer geworden. Der Prophet stand auf und stützte sich am Minbar und sah wütend aus. Da stand ein Mann auf und sagte: O Gesandter Allahs, hast Du etwas vergessen? oder ist das Gebet kürzer geworden? Der Prophet, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, sagte: Weder habe ich vergessen, noch ist das Gebet kürzer geworden. Ein Mann sagte dann: Doch, Du hast vergessen! Der Prophet, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, fragte die Gefährten: Ist es wahr, was er sagt? Sie antworteten: Ja. Daraufhin kehrte der Prophet, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, zum Gebetsplatz zurück, setzte das Gebet fort und beendete es mit taslim; danach warf er sich zweimal nieder und machte taslim."

Wenn der Imam das Gebet vor dem Vollbringen aller erforderlichen rak'aas beendet und unter den Nachbetenden einige sind, die das Gebet nicht am Anfang erreicht haben und daraufhin die fehlenden rak'aas nachbeten müssen, - aber dann sich der Imam seines Fehlers bewusst wird und das Gebet fortsetzen will -, dann haben die genannten Nachbetenden die Wahl,

- entweder ihr Nachbeten fortzusetzen und erst dann sujud as-sahw zu machen. [Reihenfolge: allein Vollenden mit taslim, sujud as-sahw, nochmal taslim]

- oder ihr Nachbeten zu unterlassen und dem Imam nachzubeten, bis er taslim macht, dann sollen sie sujud as-sahw des Imams nicht mitmachen, sondern erst die fehlenden rak'aas nachbeten und dann sujud as-sahw machen. Die zweite Lösung wäre besser und sicherer. [Reihenfolge: mit dem Imam bis zum taslim weiter beten , die fehlenden rak'aas verrichten, sujud as-sahw, nochmal taslim]

2. Das Auslassen:

1. Auslassen einer Säule des Gebets+ (rukn):

Die Säulen des Gebets sind:

1.Das Aufstehen für das Gebet, wenn man dazu fähig ist.
2. Takbirat al-ihram (das Sagen "allahu akbar" und Aufheben beider Hände zu Beginn des Gebets).
3. Das Rezitieren von al-fatiha in jeder rak'aa.
4. Ruku' (das Verbeugen).
5. Das Aufrichten nach dem ruku'.
6. Sujud auf den sieben Gliedmaßen (Stirn mit Nase, beide Hände, beide Knie und Zehenspitze von beiden Füßen).
7. Das Erheben von sujud.
8. Das Ruhesitzen zwischen beiden sujuds.
9. Letztes tashahud (Bekenntnis vor dem Ende des Gebets).
10. Das Sitzen für das letzte tashahud.
11. Das Aufsagen der Begrüßung an den Gesandten Allahs, Allahs Wohlgefallen und Frieden auf ihm.
12. Das Beenden des Gebets mit tsalim.
13. Die Ruhe bei der Verrichtung aller Gebetssäulen.
14. Das Beachten der Reihenfolge aller Gebetssäulen.

[Quelle: "as-salat" von Dr. Abdullah at-Tayar]

- Wenn diese Säule takbirat al-ihram ist, dann ist das Gebet auf jeden Fall nicht gültig, egal ob man es mit oder ohne Absicht ausgelassen hat. (Man muss das Gebet wiederholen.)

- Wenn es um eine andere Säule geht, dann gilt das Gebet nicht mehr, wenn man es mit Absicht ausgelassen hat. (Man muss das Gebet wiederholen)

- Wenn man es aus Versehen ausgelassen hat, dann gilt Folgendes:
 

  • Wenn man die gleiche Position, in der die Säule ausgelassen worden ist, in der nächsten rak'aa erreicht und erst hier sich an die fehlende Säule erinnert, dann schafft diese rak'aa die andere fehlerhafte rak'aa ab und nimmt ihre Rangordnung im Gebet: (z.B. in einem 4-rak'aa-Gebet: Wenn die erste rak'aa fehlerhaft ist und man sich dessen erst in der zweiten bewusst wird, dann gilt diese normalerweise zweite als erste und die normalerweise folgende dritte als zweite. Wenn die erste rak'aa fehlerhaft ist und man sich dessen erst in der dritten bewusst ist, dann gilt die normalerweise zweite als erste und die normalerweise dritte als zweite.)

 

  • Wenn man die gleiche Position in der nächsten rak'aa noch nicht erreicht oder schon vollbracht hat, und sich an den Mangel erinnert, dann muss man zu der Position der mangelnden Säule sofort übergehen und diese vollbringen und dann das Gebet wie gewohnt fortsetzen.


In den beiden Fällen muss man nach dem taslim sujud as-sahw verrichten (und nochmal taslim). [Reihenfolge: taslim, sujud as-sahw, nochmal taslim]


Beispiele für beide Fälle:

- Jemand vergisst den zweiten sujuud in der ersten rak'aa und erinnert sich daran erst im Ruhesitzen zwischen den beiden sujuds der zweiten rak'aa. In diesem Fall gilt die fehlerhafte rak'aa nicht mehr und man rechnet sie nicht mehr zum Gebet. Die zweite rak'aa gilt als erste. Man beendet das Gebet mit taslim, macht dann sujud as-shaw und nochmal taslim. [Reihenfolge: taslim, sujud as-sahw, nochmal taslim]

- Jemand vergisst den zweiten sujuud und das Ruhesitzen in der ersten rak'aa, erinnert sich aber daran erst, wenn er sich vom ruku' in der zweiten rak'aa erhebt. In diesem Fall kehrt man zurück zum Stand des sujuud und verrichtet das fehlende Ruhesitzen und den fehlenden sujuud. Dann setzt man das Gebet fort. Man beendet das Gebet mit taslim, macht dann sujud as-shaw und nochmal taslim. [Reihenfolge: taslim, sujud as-sahw, nochmal taslim]


2. Das Auslassen einer Pflicht (wajib):

Die Pflichten des Gebets sind:

1. Alle takbirat außer takbirat al-ihram, die eine Säule ist.
2. Das Sagen "sami'a allah liman hamidah" beim Erheben vom ruku' im Falle eines Vorbetenden (imam) und eines Alleinbetenden (munfarid).
3. Das Sagen "rabbana wa laka-hmad" im Falle eines Vorbetenden (imam), eines Nachbetenden (maamum) und eines Alleinbetenden.
4. Das Sagen "subhan rabbi al-'adhim" beim ruku'.
5. Das Sagen "subhan rabbi al-a'la" beim sujud.
6. Das Bitten Allah um Vergebung im Ruhesitzen zwischen beiden sujuds in allen rak'aas.
7. Der erste tashahud.
8. Das Sitzen für den ersten tashahud.

[Quelle: "as-salat" von Dr. Abdullah at-Tayar]

- Wenn der Betende eine Pflicht absichtlich auslässt, gilt sein Gebet nicht mehr. (Man muss das Gebet wiederholen.)

- Wenn man sie aus Versehen ausgelassen hat, sich daran erst später erinnert, also bevor man zu einer anderen Gebetssäule übergeht, dann verrichtet man das Gebet , ohne sujud as-sahw verrichten zu müssen.

Bemerkt man es erst beim Übergang zur folgenden Gebetssäule und bevor man die folgende Säule erreicht hat, dann darf man zurück zur fehlenden Pflicht, um sie nachzumachen. Dann setzt man sein Gebet vor, macht taslim, sujud as-sahw und nochmal taslim. [Reihenfolge: taslim, sujud as-sahw, nochmal taslim]

- Wenn man es erst nach dem Übergang zur folgenden Säule bemerkt, dann fällt die fehlende Pflicht aus, und man darf nicht zurück zu ihr. Man muss in diesem Fall sujud as-sahw vor dem taslim des Gebetsendes verrichten. [Reihenfolge: sujiud as-sahw, erst dann taslim]

Beispiele für diese Fälle:
 

  • Jemand erhebt sich vom zweiten sujud in der zweiten rak'aa zur dritten rak'aa, ohne tashahud verrichtet zu haben, und erinnert sich daran, bevor man aufsteht, dann muss man sitzen und dann tashahud verrichten. Man hat kein sujud as-sahw zu verrichten.

 

  • Wenn man sich beim Aufstehen zur dritten rak'aa daran erinnert, dann muss man zurück zum Sitzen und tashahud verrichten. Man setzt dann das Gebet fort, macht taslim am Ende des Gebets, verrichtet sujud as-sahw und macht noch mal taslim. [Reihenfolge: taslim, sujiud as-sahw, nochmal taslim]


Bemerkt man es aber, erst wenn man schon zur dritten rak'aa aufgestanden ist, dann fällt das fehlende tashaud aus und man darf nicht zurück zum Sitzen. Man setzt das Gebet fort und macht sujus as-sahw vor dem taslim am Ende des Gebets. [Reihenfolge: sujiud as-sahw, erst dann taslim]

Der Beweis dafür ist, was al-Bukhari und andere Überlieferer über Abdullah ibn Buhaina:

"Der Prophet, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, betete einmal al-dhuhr als Imam vor und stand nach der zweiten rak'aa auf ohne gesessen zu haben (er meinte für das tashahud). Die Nachbeter standen auch auf. Als er am Ende des Gebets war und die Nachbeter auf das taslim warteten, machte er takbir im Sitzen und verrichtete zwei sujuds, bevor er taslim machte, dann machte er taslim. "
 

3. Der Zweifel:

Der Zweifel (shakk) ist das Zögern zwischen zwei Sachen, welche ist geschehen. Auf den Zweifel bei den Gottesdiensten wird in drei Fällen nicht geachtet:

1. Wenn es um eine bloße Einbildung ohne klare Zeichen geht, wie im Falle teuflischer Einflüsterungen.

2. Wenn es einer Person immer vorkommt, so dass sie keinen Gottesdienst verrichten kann, ohne dabei Zweifel zu haben.

3. Wenn es nach dem Vollzug der Gottesdienste vorkommt, dann muss man darauf nicht achten, insbesondere wenn man nicht ganz sicher ist. Darauf handelt man nur danach, wessen er gewiss ist. Ein Beispiel dafür:

Jemand betet al-dhuhr, und nach dem Vollzug des Gebets zweifelt er, ob er drei oder vier rak'aas verrichtet hat. Hier muss man auf diesen Zweifel nicht achten, es sei denn, man wird dessen gewiss, dass man nur drei rak'aas verrichtet hat. Dann muss man, wenn dazwischen nicht viel Zeit vergangen ist, das Gebet wie Folgendes vollenden: Vierte rak'aa nachverrichten, taslim machen, sujud as-sahw verrichten und dann noch mal taslim. Ansonsten, wenn man sich erst nach langer zeit daran erinnert, dann muss man das Gebet wiederholen. [Reihenfolge: Vollenden mit taslim, sujiud as-sahw, nochmal taslim]

Ansonsten wird der Zweifel in anderen Fällen als den o. g. Fällen berücksichtigt.

Der Zweifel am Gebet lässt sich in nur zwei Fällen zusammenfassen:

1.) Es überwiegt eine der beiden Möglichkeiten. Hier handelt man nach der überwiegenden Möglichkeit, setzt das Gebet danach fort, macht taslim, verrichtet sujud as-sahw und dann noch mal taslim. [Reihenfolge: Vollenden mit taslim, sujiud as-sahw, nochmal taslim]

Ein Beispiel dafür: Jemand verrichtet al-dhuhr und zweifelt an einer rak'aa, ob sie die zweite oder die dritte ist. Aber es überwiegt, dass sie die dritte ist. Hier hält man sie für die dritte und verrichtet dann eine vierte rak'aa. Dann macht man taslim, verrichtet sujud as-sahw und noch mal taslim.

Der Beweis dafür ist, was in den beiden sahih-Hadith-Sammlungen von al-Bukhari und Muslim im Hadith von Abdullah ibn Mas'ud, Allahs Wohlgefallen auf ihm, steht:

"Der Prophet, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, sagte: Wenn einer von euch am Gebet zweifelt, dann soll er das Wahrscheinlichste herausfinden und darauf das Gebet vollenden. Dann soll taslim machen und zwei sujuds verrichten." [Version al-Bukharis]

2.) Es überwiegt keine Möglichkeit. Hier baut man auf die sichere Anzahl gebeteter rak'aas – welche die kleinere ist. Darauf vollendet man das Gebet und verrichtet sujud as-sahw vor dem taslim am Ende des Gebets. [Reihenfolge: sujiud as-sahw, erst dann taslim]

Ein Beispiel dafür: Man betet al-'asr und zweifelt an einer rak'aa, ob sie die zweite oder die dritte ist. Dabei überwiegt keine Möglichkeit. Hier hält man sie für die zweite, verrichtet das erste tashahud, dann zwei rak'aa und sujud al-sahw vor dem taslim.

Der Beweis dafür ist, was Muslim über Abi Sa'id al-Khudri überliefert:

"Der Prophet, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, sagte: Wenn einer von euch an seinem Gebet zweifelt und nicht weiß, ob er drei oder vier rak'aas gebetet hat, dann soll den Zweifel beiseite lassen und drauf bauen, wovon er sicher ist. Dann muss er zwei sujuds vor dem taslim verrichten. Wenn er (in der Wirklichkeit) dann fünf rak'aas gebetet hat, dann haben diese (zwei sujuds) es ihm korrigiert. Wenn er aber vier rak'aas verrichtet hat, dann sind die eine Erniedrigung für den Teufel gewesen."

Weitere Beispiele für den Zweifelfall:

Wenn jemand das Gebet erst erreicht, während der Imam am ruku' ist, dann muss man takbirat al-ihram im Stehen verrichten und dann sich verbeugen. In diesem Fall gibt es drei Möglichkeiten:

1. Man ist dessen gewiss, das man den Imam beim ruku' erreichet hat, bevor dieser sich davon erhoben hat, dann hat man die rak'aa erreicht und fällt die Rezitation von al-fatiha aus.

2. Man ist dessen gewiss, dass der Imam sich vom ruku' erhoben hat, bevor man ihn erreicht hat, dann hat man die rak'aa nicht erreicht.

3. Man hat Zweifel daran, ob man den Imam beim ruku' erreicht hat oder nicht:

- Wen eine Möglichkeit überwiegt, dann handelt man danach und vollendet sein Gebet, indem man taslim macht, sujud as-sahw verricht und noch mal taslim macht. Wenn er nichts vom Gebet verpasst hat, dann hat man kein sujud a-sahw zu verrichten.

- Wenn aber keine Mِglichkeit überwiegt, dann nimmt man die sicherere Mِglichkeit (dass, die rak'aa verpasst worden ist) und baut darauf. Man setzt das Gebet fort, und macht sujud as-sahw vor dem taslim am Ende.

Bemerkung: Wenn man am Gebet zweifelt und die sicherere oder überwiegende Mِglichkeit, wie oben ausführlich erwنhnt, nimmt, aber dann während des Gebets feststellt, dass die genommene Mِöglichkeit die richtige, d.h. die stattgefundene, ist, worauf das heißt, dass man im Gebet nichts hinzugefügt noch ausgelassen hat, dann, nach der bekanntesten Meinung des hanbalitischen Rechtschule, fällt hier sujud as-sahw aus, weil der Grund dafür, nämlich der Zweifel, verschwunden ist.

Man ist aber einer anderen Meinung, dass sujud as-sahw nicht ausfällt, weil man damit den Teufel erniedrigt, nach den Worten des Gesandten Allahs, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm: "Wenn er aber vier rak'aa gebetet hat, dann waren (die zwei sujuds vom sujud as-sahw) sie eine Erniedrigung für den Teufel." Das ist auch deswegen, weil man einen Teil des Gebets mit Zweifel verrichtet hat. Darauf ist dies zweite Meinung, das sujud as-sahw nicht ausfällt, die überwiegende.

Beispiel:

Jemand verrichtet das Gebet und hat daran Zweifel, ob er diese rak'aa die zweite oder die dritte ist; und keine Mِglichkeit ist überwiegend. Daraufhin nimmt man an, dass die die zweite ist und setzt danach sein Gebet fort. Im Laufe des Gebets stellt man fest, dass sie wirklich die zweite war, dann entweder fällt sujud as-sahw, nach der bekanntesten Meinung der hanbalitischen Rechtsschule, aus oder man muss vor dem taslim am Ende des Gebets sujud as-sahw verrichten, welche Meinung wir bevorzugten.

 


Quelle: http://lesen.dwih.info