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Ramadhan Und Das Tarauih-Gebet - Dinge, die das Fasten ungültig machen

Strafe für diejenigen die ohne Grund nicht fasten

Ibn Khuzaymah (1986) und Ibn Hibbân (7491) berichteten, dass Abu Umâmah al-Bâhili (möhe Allâh mit ihm zufrieden sein) sagte: „Ich hörte, dass der Gesandte Allâhs (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: „Während ich schlief, kamen zwei Männer zu mir, ergriffen meinen Oberarm und brachten mich zu einem rauen Berg. Sie sagten: ‚Klettere hinauf.’ Ich sagte: ‚Ich schaffe es nicht.’ Sie sagten: ‚Wir werden es dir leicht machen.’ So kletterte ich hinauf, bis ich mich auf dem Gipfel des Berges befand. Dort hörte ich laute Stimmen. Ich sagte: ‚Was sind das für Stimmen?’ Sie sagten: ‚Das ist das Schreien der Leute der Hölle.’ Dann wurde ich weitergeführt und ich sah Leute, die an ihren Füßen aufgehängt waren, mit aufgerissenen Mundwinkeln und von Blut überströmt. Ich sagte: ‚Wer sind sie?’ Sie sagten: ‚Dies sind die Leute, die ihr Fasten brachen, bevor es an der Zeit war.’“ Von Albâni in Sahîh Mawârid al-Zam’ân (1509) als sahîh eingestuft.

Albâni (möge Allâh barmherzig mit ihm sein) kommentierte: „Ich sage: Dies ist die Strafe desjenigen, der fastete und dann absichtlich sein Fasten brach, bevor die Zeit für Iftâr gekommen war. Wie steht es dann erst mit demjenigen, der überhaupt nicht fastet? Wir bitten Allâh, uns in dieser Welt und im Jenseits heil und gesund zu lassen.“[13]

Dinge, die das Fasten ungültig machen

Das absichtliche Vollziehen der folgenden Handlungen macht das Fasten ungültig. Die entsprechenden Tage müssen deshalb nachgeholt werden.

1. Orale Zuführung von Substanzen in den Körper, unabhängig von deren Konsistenz und deren Nährwert (essen, trinken und rauchen). Zuführung von nährwerthaltigen Substanzen in den Körper auf anderem Weg, unabhängig von deren Konsistenz. Spritzen und Medikamente ohne Nährwert annullieren das Fasten nicht.

Das Essen aus Vergeßlichkeit oder aus Versehen macht das Fasten nicht ungültig.

Abu Huraira (Allahs Wohlgefalen auf ihm) berichtete, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:

„Wenn er (der Fastende) aus Vergesslichkeit (während seines Fastens) isst und trinkt, dann soll er sein Fasten fortsetzen, denn Allah hat ihm damit Speise und Trank gegeben.“ (Hadith bei Buchari)


2. Absichtliches Erbrechen.

Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:

„Wer ohne eigenes Zutun erbricht, muss nicht nachfasten. Wer es jedoch absichtlich tut, so soll er den Tag nachfasten.“ (Hadith bei Ahmad, Abu Dawud, Tirmidhi, Ibn Madscha, Ibn Hibban, Daraqutni)


3. Selbstbefriedigung (Onanie) mit der Hand oder durch geschlechtliche Erregung.

Samenerguß im Schlaf beeinträchtigt das Fasten nicht.


4. Geschlechtsverkehr

Geschlechtsverkehr bricht das Fasten, die versäumten Tage müssen nachgeholt werden.

Zusätzlich zum Erfordernis des Nachfastens der versäumten Tage ist eine Sühneleistung (arab. kaffara) vorgeschrieben. Sie besteht darin, einen Sklaven freizulassen, wenn dies nicht möglich ist, sechzig Tage nacheinander zu fasten und wenn dies auch nicht möglich ist, sechzig Arme zu speisen.

Abu Huraira (Allahs Wohlgefallen auf ihm) berichtete:

"Während wir beim Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) saßen, kam ein Mann zu ihm und sagte: »O Gesandter Allahs, ich gehe zugrunde!« Der Prophet fragte: »Was ist mit dir passiert?« Der Mann sagte: »Ich hatte Geschlechtsverkehr mit meiner Frau, während ich noch am Fasten war!« Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte dann zu ihm: »Kannst du einen Sklaven finden, den du freikaufen kannst?« Der Mann entgegnete: »Nein!« Der Prophet fragte: »Kannst du zwei Monate hintereinander fasten?« Der Mann entgegnete: »Nein!« Der Prophet fragte: »Kannst du sechzig arme Menschen speisen?« Der Mann entgegnete: »Nein!« Daraufhin blieb der Prophet ( Allahs Segen und Friede auf ihm) eine Weile still. Während wir noch da warteten, wurde dem Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) ein Korb voller Datteln gebracht und er fragte: »Wo ist der Fragende ?« Der Mann sagte: »Hier bin Ich!« Und der Prophet sagte zu ihm: »Nimm diese (Datteln) und spende sie!« Der Mann entgegnete: »Soll ich sie jemanden geben, der noch ärmer ist als ich, oh Gesandter Allahs? Es gibt keine Familie zwischen den zwie Harrahs (Felder in Medina), die ärmer ist als meine! « Da lachte der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm), so dass man seine Eckzähne sehen konnte. Da sagte er: »Dann speise damit deine Familie!«" (Hadith sahih bei Buchari, dtsch. Ausgabe, Nr. 1936)

Falls man vergessen haben sollte, dass man fastet und Geschlechtsverkehr ausübt, muss man keine Sühneleistung leisten; ebenso muss die Frau, die vom Mann zum Geschlechtsverkehr gezwungen worden ist, keine Sühneleistung erbringen. Nach der Mehrheit der Gelehrten obliegt die Sühneleistung grds. beiden, sowohl dem Mann als auch der Frau. Nach einer anderen Ansicht, wie von Imam Schafi’i, muss eine Frau grundsätzlich keine Sühneleistung vornehmen, sondern nur der Mann, dem hier die monetäre Verpflichtung auferlegt wurde und weil sich in Bezug auf die Frau keine ausdrückliche Anordnung findet; sie muss lediglich den Tag nachfasten.[14]

Eine Frau, die weiß, dass sich ihr Mann nicht beherrschen kann, sollte sich von ihm fernhalten und sich im Ramadân tagsüber nicht schmücken[15].


Quelle: islam-pedia.de