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Der tiefere Sinn des islâmischen Erbrechts

Aus diesem Grund bestimmte die Scharîâ, dass das Vermögen den Verwandten des Verstorbenen zusteht, damit die Menschen ruhigen Gewissens über den Fortbestand ihres Vermögens sind, denn der Mensch neigt von Natur dazu, denjenigen Nutzen zukommen zu lassen, mit denen er durch Verwandtschaft, Heirat oder Sorgerecht verbunden ist.

Allâh, der über jeden Mangel Erhabene, ehrte den Menschen in diesem Leben und bevorzugte ihn vor vielen Geschöpfen, wie der Glorreiche und Majestätische sagt: { Und Wir haben ja die Kinder Adams geehrt; Wir haben sie auf dem Festland und auf dem Meer getragen und sie von den guten Dingen versorgt, und Wir haben sie vor vielen von denen, die Wir erschaffen haben, eindeutig bevorzugt.}   [Sûra 17:70]

 

Der Mensch auf dieser Erde hinterlässt Nachkommen, er braucht etwas, das ihm diesen Fortbestand und die Nachkommenschaft garantiert und was seine weltlichen Angelegenheiten aufrechterhält. Allâh der Erhabene bestimmte für den Menschen das Vermögen zum Unterhalt, wie Allâh der Erhabene sagt:  {Und gebt nicht den Toren euren Besitz, den Allâh euch zum Unterhalt bestimmt hat} [Sûra 4:5]

 

Durch das Vermögen also werden die Angelegenheiten der Menschen aufrechterhalten, es ist das Mittel zur Verwirklichung dieser Angelegenheiten, der Mensch braucht es solange er lebt. Stirbt er, braucht er es auch nicht mehr, doch ist es nun notwendig, sein Vermögen an einen anderen Besitzer weiterzugeben. Wäre nun der neue Besitzer derjenige, der das Geld an sich reißt, führte dies zu Rangeleien und Streit zwischen den Menschen und somit wäre der Besitz mit Stärke und Gewalt verbunden. Überließe man hingegen das gesamte Vermögen den Hunden, Katzen und Tieren, wie dies westliche Gesetze erlauben, so gingen die Angelegenheiten der Menschen verloren und kämen zum Erliegen.

 

Aus diesem Grund bestimmte die Scharîâ, dass das Vermögen den Verwandten des Verstorbenen zusteht, damit die Menschen ruhigen Gewissens über den Fortbestand ihres Vermögens sind, denn der Mensch neigt von Natur dazu, denjenigen Nutzen zukommen zu lassen, mit denen er durch Verwandtschaft, Heirat oder Sorgerecht verbunden ist. Stirbt eine Person und hinterlässt Vermögen, so bestimmt die allen Bedarf der Menschen umfassende Scharîâ des Islâm, dass dieses Vermögen unter seinen Verwandten gerecht aufgeteilt werden muss, vom nächsten Verwandten beginnend, der mit der Existenz des Verstorbenen direkt in Verbindung steht, wie die Kinder und der Vater und die nächsten Verwandten dieser. Allâh, der Gewaltige, spricht die Wahrheit, wenn Er sagt:  {Heute habe Ich euch eure Religion vervollkommnet und Meine Gunst an euch vollendet, und Ich bin mit dem Islam als Religion für euch zufrieden.}   [Sûra 5:3 ]


Quelle: islamweb.net