freie Wille
...Es gibt keinen Unterschied zwischen demjenigen, der im Bereich des Fiqh eine Tat des Unglauben begeht und demjenigen, der den Fehler in ’Aqida macht. Das war die erste Voraussetzung, die erfüllt werden muss, damit einer als Kafir gelten kann.
Datum der Veröffentlichung: 5 Jumada al-thani 1436 |
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