Die letzten 10 Nächte des Ramadhans und die Nacht der Bestimmung (Lailat-ul-Qadr)
Die letzten zehn Nächte des Ramadhans sind von großer Wichtigkeit, da in ihnen die bedeutsame Nacht „Lailat-ul-Qadr“ ist. So legte der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) den Muslimen Folgendes ans Herz:
„Strengt euch an, Lailat-ul-Qadr in den letzten zehn (Nächten) des Ramadhans zu suchen!“ (Al-Buchari und Muslim)
Damit einem diese wertvolle Nacht nicht entgeht, versucht man sie zu finden, indem man in den letzten zehn Nächten des Ramadhans voller Eifer im Gottesdienst ausdauert; anlehnend an das Beispiel des Gesandten (Allahs Segen und Friede auf ihm), wie es Aischa (ALLAHs Wohlgefallen auf ihr) berichtete:
„Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) strengte sich (mit 'Ibada) in den letzten zehn
(Tagen/Nächten) so an, wie er sich in den anderen nicht anzustrengen pflegte.“ (Muslim)
Wenn die letzten zehn Nächte des Ramadhan kamen, pflegte der Prophet (Allahs Friede und Segen auf ihm) die Nacht zu beleben, seine Familie aufzuwecken und sein Gewand festzuziehen (d.h. er hielt sich von seinen Frauen fern und verstärkte seine 'Ibada).
Wichtig: Die Nacht beginnt in der islamischen Terminologie nach dem Abendgebet (Maghrib). Wenn bspw. der 22. Tag des Ramadhans ist, so ist nach dem Abendgebet (Maghrib) bereits die 23. Nacht!
Das Sich-Zurückziehen in die Moschee (I'tikaf)
Dies betrifft diejenigen, die sich in die Moschee zurückziehen wollen. Die Abgeschlossenheit in der Moschee kann zu jeder Zeit, insbesondere während der letzten 10 Tage des Fastenmonats Ramadhan, vorgenommen werden und ist im übrigen keine Pflicht, sondern lediglich eine Empfehlung für die Gläubigen, sich nach der Sunna des Propheten (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) während des Fastenmonats zurückzuziehen und sich ganz auf Allah (dem Erhabenen) und Seine Gnade zu konzentrieren möchten.
Der Gesandte zog sich insbesondere in den letzten zehn Tagen des Ramadhans in die Moschee zurück und verließ diese nur, wenn es unbedingt notwendig war (z.B. zur Verrichtung der Notdurft). Auch die Frauen dürfen sich in die Moschee zurück ziehen, solange dies nicht zu einer Fitna führt.
- Abdullah Ibn 'Umar (Allahs Wohlgefallen auf beiden) berichtete:
"Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) pflegte sich in den letzten zehn Tagen des Monats Ramadhan zurückzuziehen." (Hadith sahih bei Buchari,dtsch. Ausg., Nr. 2025)
- 'Aischa (Allahs Wohlgefallen auf ihr) Gattin des Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) berichtete:
"Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) pflegte sich in den letzten zehn Tagen des Monats Ramadhan zurückzuziehen, bis Allah der Erhabene ihn sterben ließ. Nach seinem Tod pflegten sich auch seine Frauen zurückzuziehen." (Hadith sahih bei Buchari,dtsch. Ausg., Nr. 2026]
- 'Aischa (Allahs Wohlgefallen auf ihr) Gattin des Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) berichtete:
"Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) streckte manchmal seinen Kopf zu mir (in die Wohnung) herein, während er sich in der Moschee aufhielt, und ich konnte da sein Haar kämmen. Wenn er sich dorthin zurückzog, betrat er die Wohnung nur, wenn es notwendig war! " (Hadith sahih bei Buchari,dtsch. Ausg.,Nr. 2029) Anm.: Die Wohnnung Aischas befand sich in unmittelbarer Nähe der Moschee.
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