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Islâmische Lebensweise - Teil 9: Die Grundzüge der politischen Ordnung im Islâm

 


3. Und schließlich wollen wir das „Chilâfa“ betrachten, was wörtlich „Statthalterschaft“ bedeutet. Nach dem Islâm ist die wirkliche Stellung und der tatsächliche Platz des Menschen der eines Statthalters Gottes auf dieser Erde. Sein Statthalter, das heißt, der Mensch wird aufgrund der ihm von Gott übertragenen Fähigkeiten aufgefordert, die göttliche Herrschaftsgewalt auf dieser Erde innerhalb der von Gott vorgeschriebenen Grenzen auszuüben.

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Die politische Ordnung im Islâm basiert auf drei Grundsätzen, nämlich:

 

1. Auf der Einheit Allâhs (Tauhîd).

2. Auf dem Prophetentum (Risâla).

3. Auf dem Kalifat (Chilâfa).

 

Es ist schwierig, die verschiedenen Aspekte der islâmischen Verfassung ohne genaues Verständnis dieser drei Grundsätze richtig einzuschätzen. Ich werde deshalb mit einer knappen Darlegung hierüber beginnen.

 

1. Tauhîd (Einheit) bedeutet, dass ein Gott allein der Schöpfer, Erhalter und Herr des Universums ist sowie all dessen, was darin existiert – sei es organisch oder anorganisch. Die Herrschaft über dieses Königreich hat nur Er inne. Nur Er hat das Recht, zu gebieten und zu verbieten. Anbetung und Gehorsam gebühren allein ihm, niemand hat in irgendeiner Form Anteil daran. Das Leben in all seinen manigfaltigen Erscheinungsformen, unsere Körperorgane und unsere Fähigkeit, die scheinbare Kontrolle, die wir über alles, was im Kosmos existiert, haben, und die Dinge selbst – nichts von alledem wurde von uns geschaffen oder rechtmäßig erworben. Es sind allesamt die großzügigen Gaben Allâhs, und wenn Er sie uns schenkt, so hat niemand sonst Anteil daran.

 

Deshalb können wir weder Ziel noch Zweck unseres Daseins selbst bestimmen oder die Grenzen unserer weltlichen Macht festlegen, noch ist irgend jemand anderer berechtigt, diese Entscheidungen für uns zu treffen. Dieses Recht hat nur Allâh, Der uns erschaffen, uns mit geistigen und körperlichen Fähigkeiten beschenkt und alle materiellen Vorkehrungen zu unserem Nutzen getroffen hat. Dieser Grundsatz der Einheit Allâhs verneint die Vorstellung jeglicher gesetzlicher und politischer Herrschaftsgewalt des Menschen, sei es des einzelnen oder der Gemeinschaft. Niemand kann Anspruch auf die Herrschaftsgewalt erheben, weder als einzelner, als Familie, Klasse oder Gruppe von Menschen, ja selbst nicht als Gesamtheit der menschlichen Rasse in dieser Welt, Allâh allein ist der Herrscher und Seine Gebote sind das islâmische Gesetz.

 

2. Das Medium, durch das uns das Gesetz Allâhs übermittelt wurde, ist als „Risâla“ (Prophetentum) bekannt. Aus dieser Quelle haben wir zwei Dinge erhalten:

 

- das Buch, in dem Allâh Sein Gesetz erklärt hat. In dem Buch Allâhs sind die klaren Grundsätze dargelegt, auf denen die Lebensweise des Menschen basieren sollte.

 

- die maßgebende Interpretation und Veranschaulichung des Buches Gottes durch den Propheten , durch sein Wort und seine Tat in seiner Eigenschaft als Stellvertreter Gottes. Ferner hat uns der Prophet Allâhs  in Übereinstimmung mit der Absicht des göttlichen Buches ein Vorbild für die islâmische Lebensweise gegeben. indem er die Gebote in die Praxis umsetzte und soweit erforderlich die notwendigen Einzelheiten festlegte.

 

Die Kombination dieser zwei Elemente heißt in der islâmischen Terminologie „Scharî’a“.

 

3. Und schließlich wollen wir das „Chilâfa“ betrachten, was wörtlich „Statthalterschaft“ bedeutet. Nach dem Islâm ist die wirkliche Stellung und der tatsächliche Platz des Menschen der eines Statthalters Gottes auf dieser Erde. Sein Statthalter, das heißt, der Mensch wird aufgrund der ihm von Gott übertragenen Fähigkeiten aufgefordert, die göttliche Herrschaftsgewalt auf dieser Erde innerhalb der von Gott vorgeschriebenen Grenzen auszuüben.

 

Nehmen wir zum Beispiel den Fall eines Grundstücks, das jemandem gehört und das in dessen Namen zu verwalten jemand anderer beauftragt wurde. Wie wir sehen werden, behalten in diesem Fall vier Bedingungen stets ihre Gültigkeit:

 

Erstens: Das wirkliche Besitzrecht bleibt beim Eigentümer und geht nicht auf den Verwalter über.

 

Zweitens: Der Verwalter wird den Besitz nur in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Eigentümers verwalten.

 

Drittens: Er wird seine Machtbefugnis nur innerhalb der vom Eigentümer für ihn vorgeschriebenen Grenzen ausüben.

 

Viertens: Er wird er in der Verwaltung des ihm anvertrauten Besitzes den Willen des Eigentümers ausführen und seine Absichten erfüllen und nicht seine eigenen.

 

Diese vier Bedingungen sind in dem Begriff „Statthalterschaft“ so fest verankert, dass sie einem in den Sinn kommen, sobald man das Wort „Statthalterschaft“ vernimmt. Erfüllt ein Statthalter diese vier Bedingungen nicht, wird er natürlich beschuldigt, die Grenzen seiner Stellung als Statthalter überschritten und das Bündnis, das in dem Begriff der „Statthalterschaft“ enthalten ist, gebrochen zu haben.

 

Das genau ist es, was der Islâm meint, wenn er erklärt, der Mensch sei der Statthalter Gottes auf Erden (Chalîfa). Der Begriff (Chalîfa) umfasst also auch diese vier Bedingungen. Der in Übereinstimmung mit dieser politischen Theorie errichtete Staat wird tatsächlich ein menschliches Kalifat unter der Herrschaft Allâhs sein, und er wird den Zweck und die Absicht Allâhs erfüllen, indem er auf Gottes Erde innerhalb der von Ihm abgesteckten Grenzen und im Einklang mit Seinen Anweisungen und Geboten funktioniert.


Quelle: islamweb.net

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