Dauerhaftigkeit der Ehe
...Die Ehe im Islâm ist etwas Einzigartiges mit äußerst besonderen Merkmalen, sowohl sakramentlicher als auch vertraglicher Natur. Ebenso gilt, dass die Alternative für dieses flüchtige oder vorübergehende Extrem nicht das andere Extrem, sprich die absolute Unauflöslichkeit des Ehevertrags, ist. Der islâmische Kurs ist die gerechte und realistische Mäßigung. Der Ehevertrag sollte als ernstzunehmender, dauerhafter Bund verstanden werden. Verläuft die Ehe aus irgendeinem triftigen Grund jedoch nicht gut, so kann der Ehevertrag gütig und ehrenvoll sowie gerecht und friedlich aufgelöst werden.
Datum der Veröffentlichung: 24 Rabi' al-awwal 1439 |
Anzahl der Besucher: 39