Pflichten
...Hier stellt sich die Frage: Kann denn unser Zeitmangel als Rechtfertigung für die Vernachlässigung unserer religiösen Pflichten herhalten? Liegt es wirklich am Zeitmangel und den zahlreichen Verantwortlichkeiten oder eher an einem Mangel an Îmân und fehlendem Durchhaltevermögen?
{„O die ihr den Glauben verinnerlicht, seid Wahrer Allâhs als Zeugen für die Gerechtigkeit. Und der Hass, den ihr gegen Leute hegt, soll euch ja nicht dazu bringen, dass ihr nicht gerecht handelt. Handelt gerecht!“} [Sûra 5:8]
Die Ehe im Islâm ist etwas Einzigartiges mit äußerst besonderen Merkmalen, sowohl sakramentlicher als auch vertraglicher Natur. Ebenso gilt, dass die Alternative für dieses flüchtige oder vorübergehende Extrem nicht das andere Extrem, sprich die absolute Unauflöslichkeit des Ehevertrags, ist. Der islâmische Kurs ist die gerechte und realistische Mäßigung. Der Ehevertrag sollte als ernstzunehmender, dauerhafter Bund verstanden werden. Verläuft die Ehe aus irgendeinem triftigen Grund jedoch nicht gut, so kann der Ehevertrag gütig und ehrenvoll sowie gerecht und friedlich aufgelöst werden.