Side Menu Languages Menu
Suche
Alle Rubriken

Die Haram-Monate und der Monat Radschab

 


Anzahl der Besucher: 874
1 0

Radschab ist einer der Haram-Monate (al-Aschhuru l-hurum), die Allah im Quran erwähnt:

„Gewiß, die Anzahl der Monate beträgt in ALLAHs Schrift zwölf Monate; (so war es) am Tag, als ER die Himmel und die Erde erschuf - davon sind vier Haram-Monate*. Dies ist der rechte Din. So begeht in ihnen kein Unrecht gegen euch selbst!“ (9:36).

 * Haram-Monate sind die Mondkalendermonate: Al-muharram, Radschab, Dhul-qi'da oder Dhul-hidsch-dscha (1.,7.,11. oder 12. Monat).

Im Quran ist nicht erwähnt, welche dieser Monate haram sind. Aber der Prophet Muhammad, Allah segne ihn und schenke ihm Heil (s), erwähnte sie in seiner Abschiedspredigt:

„... Das Jahr hat zwölf Monate. Davon sind vier haram, drei aufeinanderfolgende: Dhu'l-Qa’da, Dhu'l-Hiddscha und Muharram, und der Radschab von Mudar, der zwischen Dschumada und Scha’ban liegt“ (Buchari).



ALLAH ZEICHNET AUS

Allah hat also aus den zwölf Mondmonaten vier auserwählt und diese haram gemacht. Auserwählen und Auszeichnen sind Eigenschaften Allahs:

„Und dein HERR erschafft, was ER will, und ER wählt aus.“

(28:68). Allah erwählte aus Seiner Schöpfung Zeiten, Orte und andere Dinge und zeichnete sie besonders aus. Qatada gibt hierfür einige Beispiele:„

Er erwählte von den Engeln und den Menschen Gesandte, aus den Worten den Quran, von den Orten die Moscheen, von den Monaten den Ramadan und die Haram-Monate, von den Tagen den Freitag und von den Nächten Lailatu l-Qadr. Also ehrt, was Allah geehrt hat. Denn die Dinge werden ja mit dem geehrt, mit dem Allah – nach den Gelehrten und Verständigen – sie geehrt hat

“ (Tafsir Ibn Kathir).Ibn Abbas erklärt das Besondere der vier Haram-Monate so:„

... Und Er machte die Sünde in ihnen schwerwiegender und das rechtschaffene Tun und die Belohnung gewaltiger.

“ (Tafsir Ibn Kathir). Allah fordert uns deswegen auf, das hoch zu achten, was Er geehrt hat: „Ihr, die den Iman verinnerlicht habt! Erklärt nicht für halal (die Verletzung) weder von ALLAHs Scha'ira*, noch von dem Haram-Monat**,...“ (5:2), da dies zur Gottesfurcht gehört: „... und wer ALLAHs Riten (über die Opfertiere) hochachtet, dies ist gewiß von der Taqwa (Gottesfurcht) der Herzen.“ (22:32).

 * Scha'ira ist eine Bezeichnung für alles, was als Zeichen oder Merkmal für einen Hadsch-Ritus festgelegt wird.

 

Andere Exegeten verstehen darunter sämtliche Riten des Islam bzw. dessen Gebote und Verbote.

 * Hier ist der Monat Dhul-hidscha (12. Monat des Mondkalenders) gemeint, in dem die eigentlichen Hadsch-Riten stattfinden. Imam At-tabari will darunter den Monat Radschab (7. Monat des Mondkalenders) verstehen.



DIE HARAM-MONATE VOR DEM ISLAM UND DIE WIEDERHERSTELLUNG DES URSPRÜNGLICHEN KALENDERS

Auch vor dem Islam war es bei den Arabern üblich, vier Haram-Monate zu achten, indem sie während dieser Zeit ihre Stammeskämpfe einstellten. Im Laufe der Zeit fingen sie aber damit an, die Haram-Monate aufzuschieben. So hoben sie beispielsweise die den Monat Muharram als Haram-Monat auf und machten dafür den Monat Safar zum Haram-Monat, so dass sie im Muharram ihre Kriege führen konnten; dabei hielten sie aber an vier Haram-Monaten fest. Dieses Aufschieben eines Haram-Monats nannten sie an-Nasii’. Dies machten sie aber nicht jedes Jahr, sondern wie es ihnen gerade beliebte. Auf diese Weise geriet der Mondkalender derart durcheinander, dass Allah ihn für alle Zeiten festschrieb und dem Aufschieben Einhalt gebot: „

Gewiß, die Anzahl der Monate beträgt in ALLAHs Schrift zwölf Monate; (so war es) am Tag, als ER die Himmel und die Erde erschuf - davon sind vier Haram-Monate. Dies ist der rechte Din. So begeht in ihnen kein Unrecht gegen euch selbst!...

“ (9:36). „Das Verschieben (eines Haram-Monats) ist eine Steigerung von Kufr. Damit werden diejenigen irregeleitet, die Kufr betrieben haben. Sie erklären ihn in einem Jahr für einen Nicht-Haram-Monat und in einem anderen Jahr für einen Haram-Monat, um der Anzahl der von ALLAH festgelegten Haram-Monate zu entsprechen und dann für halal zu erklären, was ALLAH für haram erklärte....“ (9:37).

 

Der Prophet (s) definierte die Haram-Monate dann in oben zitiertem Hadith näher und wies auch dem Haram-Monat Radschab wieder seinen richtigen Platz zu, in dem er sagte: „... der Radschab von Mudar, der zwischen Dschumada und Scha’ban liegt“ (Buchari).

 

Mudar war ein Stamm, der den Haram-Monat Radschab achtete und nicht an ihm rüttelte.

Auf diese Weise wurde, dank der Gnade Allahs, dem islamischen Kalender während der Abschiedswallfahrt von Allahs Gesandtem (s) wieder die Form gegeben, die die Zeit am Anfang der Schöpfung hatte. Dies ist die Bedeutung der Worte von Muhammad (s): „ Die Zeit (d.h. die Reihenfolge der Monate) ist wieder am gleichen Punkt angelangt, wie an dem Tag, an dem Allah die Himmel und die Erde geschaffen hat“ (Buchari).

Die Festlegung der neuen, alten Ordnung war wichtig, da die Muslime beispielsweise sonst irgendwann nicht mehr die richtige Zeit für den Hadsch und den Fastenmonat Ramadan gekannt hätten. Und auch sonst richtet sich alles im Islam nach dem Mondkalender: „

Sie fragen dich nach den Neumonden. Sag: 'Diese sind Zeitmarkierungen für die Menschen und für die Hadsch.‘...“ (2:189). Zeitangaben, islamische Regeln und gottesdienstliche Handlungen richten sich alle nach dem Mondkalender.




DER MONAT RADSCHAB

Der Haram-Monat Radschab liegt als siebter Monat in der Mitte des islamischen Kalenders und steht – im Gegensatz zu den drei aufeinanderfolgende n Haram-Monaten Dhu l-Qa’da, Dhu l-Hiddscha und Muharram – als Haram-Monat einzeln. Indem die Araber früher die Radschab zu einem Nicht-Haram-Monat und den Safar zu einem Haram-Monat machten, der unmittelbar an den Muharram anschließt, „achteten“ sie so das Kampfverbot an vier aufeinanderfolgende n Monaten im Jahr und gingen im übrigen Jahr ihren Stammesfehden nach. Vor diesem Hintergrund sind einige Gelehrte der Ansicht, dass der Radschab als Haram-Monat in der Mitte des Jahres liegt, damit die Kämpfenden sich auch außerhalb der drei aufeinanderfolgenden Monate an einen Waffenstillstand hielten. Damit gab Allah den Kriegsparteien in der Mitte kämpferischer Auseinandersetzunge n die Möglichkeit zu einem Waffenstillstand, der sich auch über den Haram-Monat hinweg bis zu den nächsten Haram-Monaten und weiter ausdehnen konnte und sollte. Der Radschab war somit auch eine Gelegenheit, Konflikte friedlich zu lösen und sollte, wie die übrigen Haram-Monate, dem Frieden in der Gesellschaft dienen.

Trotz seiner Einzelstellung im Kalender besitzt der Radschab den gleichen Stellenwert wie die übrigen Haram- Monate

. Einige fasten speziell im Radschab vermehrt, weil sie diesem Monat eine besondere Bedeutung vor den anderen Haram-Monaten einräumen; hierfür gibt es aber keine authentische Überlieferung. Andere feiern die Nacht zum 27. Radschab, weil es heißt, der Prophet (s) sei in dieser Nacht seine Himmelsreise (al-Israa’ wa l-Mi’raadsch) angetreten. Die Gelehrten nehmen zwar mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit die Richtigkeit dieses Datums an, aber ganz sicher ist es nicht. Vom Propheten (s) und seinen Gefährten ist jedenfalls nicht bekannt, dass sie diese Nacht im Gedenken an die Himmelsreise besonders feierten oder zu ihrem Anlass besondere gottesdienstliche Handlungen vollbrachten.



WIE EHRT MAN DIE HARAM-MONATE?

Der Prophet Muhammad (s) empfahl ganz allgemein, während der Haram-Monate freiwillig zu fasten (Abu Dawud) (, also nicht nur während des Radschab). Doch wie für den Monat Muharram gilt auch für die anderen Haram-Monate, dass man nicht den ganzen Monat vollständig fasten soll.

Da, wie Ibn Abbas oben ausführt, Sünden in den Haram-Monaten schwerwiegender sind, ist man natürlich besonders bestrebt, keine zu begehen. Ebenso bemüht man sich verstärkt um rechtschaffene Taten, da Allah dafür in dieser Zeit größere Belohnung gewährt (natürlich gilt dies auch für Spenden an muslimehelfen und andere wohltätige Zwecke :-). Die Haram-Monate sind eine gute Gelegenheit, die Reue (Tauba) zu erneuern und aufrichtig um Vergebung zu bitten.

 

Außerdem mahnt uns Allah im Koran: “… So begeht in ihnen (den Haram-Monaten) kein Unrecht gegen euch selbst! ...“ (9:36).

 

Unmittelbar bezog sich diese Ermahnung auf die Praxis der Araber, die Haram-Monat zu verschieben und sich im eigentlich Haram-Monat gegenseitig zu bekämpfen und zu töten. Die Gelehrten fassen die Bedeutung des oberen Verses aber weiter, indem sie sagen, dass Allah uns auch vor anderen Arten warnt, uns selbst Unrecht anzutun, wobei diese Warnung für alle Zeiten gilt und nicht nur für die Haram-Monate. Der Prophet (s) warnte uns vor den Folgen des Unrechts: „

Unrecht wird tiefste Finsternis sein am Jüngsten Tag“ (Buchari).

 

Im weiteren Sinne bedeutet es Unrecht gegen uns selbst, wenn wir uns mit selbstzerstörerischen Dingen aufhalten und unser Wissen um unsere Religion nicht umsetzen, wenn wir Dinge tun, obwohl wir wissen, dass sie verboten sind, und wenn wir unsere Pflichten nicht erfüllen, obwohl wir sie kennen.

Es ist Unrecht gegen uns selbst, ein Leben zu führen, ohne dass wir uns um unseren Din (Lebensweise, Religion) kümmern und auch andere in dieser Hinsicht unterstützen.

Es ist Unrecht gegen uns selbst, besonders segensreiche Zeiten verstreichen zu lassen, ohne sie uns zunutze zu machen und nur nach Materiellem zu streben, anstatt uns darum zu sorgen, wie viele gute Taten wir vollbracht haben.

Es ist Unrecht gegen uns selbst, für die Gnaden, die wir von Allah erhalten, undankbar zu sein: Wenn wir die Gnade des Augenlichts missbrauchen, um verbotene Dinge anzuschauen, die des Hörvermögens, um verbotene Dinge zu hören und die der Zunge, indem wir üble Nachrede betreiben, lästern, lügen und andere falsch beschuldigen, sind wir undankbar.

 

Es ist inschaa’ Allah eine gute Zeit, über die Gnaden nachzudenken, die Allah uns erwiesen hat und darüber, wie wir sie eingesetzt haben. Haben wir sie eingesetzt, um damit Allahs Wohlgefallen zu erlangen oder um Ihm ungehorsam zu sein?

„ER gab euch noch von alledem, worum ihr Ihn gebeten habt. Und würdet ihr die Gaben ALLAHs aufzählen wollen, würdet ihr sie nie umfassend erfassen können. Gewiß, der Mensch ist doch äußerst unrecht-begehend, äußerst undankbar.“ (14:34).


Und Allah weiß es am besten, und mit Allah ist der Erfolg


Quelle: http://lesen.dwih.info\

Kommentare
Kommentare sind Eigentum der jeweiligen Autoren und spiegeln nicht unbedingt die Meinungen dieser Website.