Fasten mit der Absicht versäumtes Fasten nachzuholen und freiwilliges Fasten zu vollziehen
Frage:
Ist es zulässig, ein freiwilliges Fasten mit zwei Absichten zu verrichten: Die Absicht, ein versäumtes Ramadan–Fasten nachzuholen, und die Absicht, ein Sunna–Fasten zu vollziehen? Was ist das Urteil bzgl. des Fastens derjenigen, die reisen oder krank sind? Wenn sie fähig sind zu fasten, wird es von ihnen akzeptiert oder nicht?