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Bedingungen um von Juden und Christen geschlachteten Tieren essen zu dürfen

 


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Frage: Ich weiß, dass die Tasmia beim Schlachten der zum Essen erlaubten Tieren Pflicht ist und dass es nicht erlaubt ist von Tieren zu essen, worüber der Name Allahs nicht ausgesprochen wurde. Aber manchmal ist der Muslim gezwungen in ein nicht-islamisches Land zu reisen und dort mehrere Jahre zu bleiben, um zu arbeiten oder zu studieren. Sollte er also während seines Aufenthalts ganz auf den Verzehr von Fleisch verzichten oder zählt er in dieser Sitution zu den zum Fleischessen Gezwungenen? Oder reicht es, dass er den Namen Allahs erwähnt wenn er essen will?
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  • Quelle: IslamHouse
  • Datum der Veröffentlichung: 18 Rabi' al-awwal 1435