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Es ist keine Bedingung, dass die Socken aus Leder sein müssen


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Frage:

 

Von welcher Beschaffenheit (d.h. Material) müssen Socken für das Darüberstreichen sein? Darf man über jegliche Art von Socken streichen oder müssen sie aus Leder sein?[1] Bitte antworten Sie im Lichte von Qur’an und Sunnah.

Antwort:

 

Alles Lob gebührt Allah.

Von Al-Mughira ibn Sch’uba wird überliefert, dass er sagte: „Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, vollzog Wudu (die Gebetswaschung) und strich dabei über seine Socken und Sandalen.“[2]

Der Autor von Al–Qamuus sagte: „Jaurab (Socke) bedeutet etwas was den Fuß umhüllt.“

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[1] Es gibt nach einigen Fiqh – Schulen die Meinung, dass es unbedingt notwendig ist, dass die Socken über die man -anstelle des Waschens- beim Wudu streichen darf, bestimmte Bedingungen erfüllen müssen, wie: Das sie aus einem wasserundurchlässigem Material sind, das man 3 Tage in ihnen laufen kann ohne das sie kaputt gehen etc. Die authentische Sunna belegt jedoch, dass diese Meinung aufgrund verschiedener Beweise zurückzuweisen ist.

[2] Überliefert bei At–Tirmidhi (Nr. 92); von Scheikh Al–Albani in Sahih Sunnan At-Tirmidhi (Nr. 86) als authentisch eingestuft.

 

Abu Bakr ibn al–Arabi sagte: „Jaurab bedeutet eine dünne Bedeckung der Füße, die aus Wolle hergestellt wird, (und) getragen wird, um die Füße warm zu halten.“

Es ist überliefert, dass Yahya al – Bakka’ sagte: „Ich hörte Ibn ’Umar sagen: ‚Das Streichen über die Socken (Jaurabain) ist genauso wie das Bestreichen der Ledersocken/Lederüberzieher (Khuffain).’“[3]

Ibn Hazm sagte: „Das Streichen über allem was auf dem Fuß getragen wird –von Dingen die zulässig sind zu tragen und die über die Knöchel reichen– ist Sunna, seien es Überzieher (Khuffain) aus Leder, Filz oder Holz hergestellt, oder Socken aus Leinen, Wolle, Baumwolle, Kamelhaar oder Ziegenhaar gemacht, ob Leder über ihnen getragen wird oder nicht, oder sei es das sie Überschuhe sind oder Überzieher, die über die Überzieher oder Socken getragen werden [...]“

Al – Muhalla (1/321)

Einige Gelehrten unterschieden sich, ob es zulässig wäre über die Überzieher (Khuffain) zu streichen. Die richtige Ansicht wie durch die Beweise gezeigt wurde ist, dass es zulässig ist, wie oben erwähnt.

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[3] Berichtet bei Ibn Abi Schaiba in Al–Musannaf (1/173).

Und Allah weiß es am besten.

 

Scheikh Muhammad Salih al – Munajjid