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Ein Mann unterrichtet Frauen hinter einer Abschirmung im Auswendiglernen des Qur’ān


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Frage:

Ist es einem Mann erlaubt, eine Gruppe von Frauen in einem privaten Haus darin zu unterrichten, den Qur’ān auswendig zu lernen, wobei der Ehemann einer dieser Frauen bei ihm ist und sich eine Abschirmung zwischen dem Lehrer und den Frauen befindet?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allāh.

Erstens:

Es ist besser und sicherer für diese Frauen, sich eine Frau zu suchen, die sie beim Auswendiglernen des Qur’āns unterrichten kann, sei es zu Hause oder in der Moschee, denn das ist weiter entfernt von der Fitnah (Versuchung) und ihren Ursachen. Ist das nicht möglich, die Frauen können aber Aufnahmen verwenden oder einen Computer, um den Qur’ān auswendig zu lernen und sich anschließend gegenseitig zu überprüfen, dann ist das gut und besser, als mit einem Mann zusammenzusitzen.

Besteht aber Bedarf daran, dass dieser Mann sie unterrichtet, vielleicht weil es keine Lehrerin gibt oder weil er gut ist und sie die Regeln des Tajwīd (der korrekten Rezitation) lehren kann, dann ist nichts Falsches daran, solange den folgenden Richtlinien Beachtung gezollt wird:

- Er sollte sie hinter einer Abschirmung unterrichten.

- Keine von ihnen sollte mit einer sanften Stimme reden.

- Sie sollten mit dem Lehrer nur so viel reden, wie notwendig ist.

- Der Lehrer sollte seinen Job aufgeben, wenn er merkt, dass sein Herz sich einer von ihnen zuwendet oder wenn er Freude an der Stimme einer der Frauen empfindet.

- Der Lehrer sollte älter sein, verheiratet und für Rechtschaffenheit und Frömmigkeit bekannt.

Es muss angemerkt werden, dass die Stimme der Frau nicht zur `Aurah gehört entsprechend der eher korrekten von zwei Gelehrtenmeinungen, solange keine Sanftheit in der Rede liegt.

Es heißt in Kaschschāf al-Qinā‘ (5/15), einem Hanafi Buch: „Ihre Stimme (d. h. die Stimme einer nicht-mahram Frau) ist keine `Aurah. In al-Furū` und an anderer Stelle wird gesagt: Gemäß der eher korrekten Meinung, doch es ist harām, Gefallen daran zu finden, zuzuhören, selbst wenn sie den Qur’ān rezitiert, aus Angst vor Fitnah.”

Es heißt in Mughni al-Muhtāj (4/210), einem Schāfi`i Buch: „Die Stimme der Frau ist keine `Aurah und es ist erlaubt, ihr zuzuhören, solange nicht die Gefahr der Fitnah besteht.“

Es heißt in Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah (12/156): „Erstens: Das Vermischen von Frauen und Männern an Schulen und anderswo ist ein gewaltiges Übel, welches viel Schaden in weltlicher wie auch in religiöser Hinsicht anrichtet. Deshalb ist es der Frau nicht erlaubt, an einem Ort zu arbeiten oder zu studieren, wo sich Männer und Frauen vermischen, und es ist ihrem Vormund nicht gestattet, es ihr zu erlauben.

Zweitens: Es ist dem Mann nicht erlaubt, eine Frau zu unterrichten, die keinen Hijāb trägt, und es ist ihm nicht erlaubt, sie zu unterrichten, wenn er mit ihr allein ist, selbst wenn sie den richtigen Hijāb trägt. In Anwesenheit eines nicht-mahram Mannes ist der gesamte Körper der Frau `Aurah und das Bedecken des Kopfes, aber nicht des Gesichts, ist nicht der vollständige Hijāb.

Drittens: Es ist nichts Falsches daran, wenn ein Mann eine Frau hinter einer Abschirmung unterrichtet in einer Schule, die nur für Frauen ist, ohne dass sich männliche und weibliche Studenten vermischen oder Lehrer mit Lehrerinnen.

Wenn du ihm Fragen stellen musst, dann kann das per Fernsehübertragung erfolgen, was bekannt und gut durchführbar ist, oder über das Telefon. Doch die Studenten müssen sich davor hüten, sanft zu reden oder ihre Stimmen zu verschönern.“

Und Allāh weiß es am besten.

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