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Entscheid über Geburtenkontrolle (Verhütungspille, Spirale etc.)

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Frage:

Was wird über Geburtenkontrolle berichtet?

Antwort:

Die Angelegenheit der Geburtenkontrolle ist ein aktuelles Thema an dem viele Leute interessiert sind. In der  letzten Sitzungskonferenz der führenden Gelehrten (in Saudi Arabien), in der man dieses Thema explizit behandelte, wurde letzten Endes entschieden, dass das Anwenden von Geburtenkontrollen prinzipiell nicht erlaubt ist. Allah hat die Mittel, die zu einem Bevölkerungswachstum der muslimischen Nationen genehmigt, denn der Prophet (Friede und Segen auf ihn) sagte:

 

„Heiratet die Frauen, die liebevoll und fruchtbar sind, denn wahrlich, ich werde am Tage der Abrechnung mit den anderen Propheten darum wetteifern, die größte Anzahl der Ummah zu haben.“

 

Die Muslimische Nation muss in ihrer Anzahl an Bevölkerung steigen, um Allahs Anbetung zu vergrößern, um seiner Gunst willen zu wetteifern und um die Stärke innerhalb der Muslimischen Nation zu festigen, als Schutz vor unseren Feinden. Es gilt demnach als Pflicht das Anwenden von Geburtenkontrollen zu untersagen, außer in Fällen der Notwendigkeit. Im Falle einer Notwendigkeit gilt dies nicht als Sünde. Eine Notwendigkeit bestehe, wenn zum Beispiel die Frau unter einer Gebärmutterkrankheit leide, welche ihr im Falle einer Schwangerschaft Schmerzen bereiten würde. In solch einem Fall wäre das Einnehmen der Verhütungspille erlaubt. Auch gilt dies, wenn die Frau bereits viele Kinder bekommen hat und ein weiteres Kind in kurzer Zeit nur zu Beschwernissen führen würde. So darf die Frau in diesem Falle für 1 bis 2 Jahre, so lange auch ihre Stillzeit dauern würde, die Pille einnehmen, bis sie wieder das Stadium einer schwangerschaftsfähigen Frau erreicht und dem Kind eine angemessene Erziehung bieten kann. Benutzt die Frau jedoch die Verhütungspille aus dem Grund, weil sie z.B. verantwortungsfrei leben möchte, weiterhin arbeiten gehen will und ein komfortables Leben führen möchte (oder sonstige Gründe warum Frauen heutzutage die Pille einnehmen), so gilt dies als sündhaft und das Einnehmen der Verhütungspille als nicht erlaubt.

 

Scheich Ibn Baz