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Ein Christ heiratet eine Muslima


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Frage:

Wie lautet die islamische Sicht, wenn ein Christ eine muslimische Frau heiratet? Was sieht das islamische Gesetz vor, wenn sie Kinder haben?

Antwort:

Die Ehe eines Christen und einer muslimischen Frau ist eine ungültige Ehe. Allah sagt ihm Koran,

„Und verheiratet nicht (gläubige Frauen) mit Götzenanbetern, ehe sie glauben.“  (al-Baqara 221)

Daher ist es einem Ungläubigen nicht erlaubt eine muslimische Frau zu heiraten. Allah sagt auch,

„Diese (Frauen) sind ihnen nicht erlaubt, noch sind sie (als Ehemänner) diesen (Frauen) erlaubt.“ (al-Mumtahina 10)

Wenn er sie heiratet ist die Ehe ungültig. Die Kinder sind Kinder der Unzucht. Sie müssen ihrer Mutter gegeben werden und ihr allein zugewiesen werden – sofern dies nicht aus Unwissenheit bezüglich dieses Gesetzes getan wurde. Für unwissende Leute sieht die Angelegenheit anderes aus. In ihrem Fall ist die Ehe immer  noch ungültig. Die Kinder jedoch werden dem Vater zugewiesen, da diese Tat aus Unwissenheit getan wurde.  Das heißt, wenn er und sie unwissend bezüglich des Gesetzes waren, ist die Ehe immer noch ungültig, aber die Kinder werden ihren Eltern zugewiesen, aufgrund ihrer Unwissenheit und da es zweifelhafte Aspekte bezüglich des Geschlechtsverkehr gibt.1 Wenn er sich jedoch dem islamischen Urteil bewusst war und wenn sie das islamische Urteil auch kannte und sie nachlässig und respektlos gegenüber dem Gesetz Allahs waren, dann sind diese Kinder außereheliche Kinder. Sie werden ihrer Mutter zugewiesen und auf gar keinem Fall werden sie ihrem Vater zugerechnet. Das Paar sollte getadelt werden und das Strafrecht sollte bei ihm durchgesetzt werden, da er Geschlechtsverkehr mit einer muslimischen Frau hatte, obwohl er nicht das rechtmäßige Recht dazu hatte. Dies ist was getan werden muss, wenn der islamische Staat die Möglichkeit hat es so zu tun. Wenn er danach Muslim wird und Allah ihn rechtleitet, kann er sie dann mit einem neuen Vertrag heiraten.

Scheich ibn Baz